Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 253

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Abg. Hafenecker.) Das ist, glaube ich, ein sehr seriöses Bedenken, das nicht so ein­fach zu entkräften ist.

Der Schutz der Minderheit vor der Mehrheit ist auch etwas Wesentliches. Die Kollegin Musiol hat vorhin gefragt: Was ist der Unterschied zu den Wahlen, und es muss ja hier Grenzen in den Grundwerten geben? Darauf sage ich: Das verstehe ich, es reicht mir nur nicht. In Bezug auf die Grundwerte treffen wir uns natürlich, das ist sowieso klar, aber der Schutz muss ja über die Grundwerte hinaus gehen.

Zum Beispiel ist eine gewisse soziale Grundabsicherung in unserem Land kein Grund­wert, aber etwas absolut Schützenswertes. Diesbezüglich kann in einer Abstimmungs­situation, gestützt durch mediale Interessen, gestützt durch populistisches Auftreten ei­ner bestimmten politischen Kraft, eine Dynamik entwickelt werden, wo dann auf einmal Maßnahmen, die für die Existenzsicherung eines Teils der Bevölkerung wichtig sind, von heute auf morgen weggeschwappt werden – wobei ich Ihnen natürlich nicht unter­stelle, dass das Ihr Interesse dahinter ist.

Also: Es waren wichtige Diskussionen, wir haben sie miteinander seriös geführt. Wir werden weiter diskutieren. Es werden wichtige Maßnahmen gesetzt, und natürlich blei­ben wir weiter in Diskussion mit Ihnen allen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


19.30.03

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Es ist berechtigterweise relativ ausführlich über die direkte Demokratie gesprochen worden; Kollegin Musiol hat alles gesagt, was zu sagen war.

Es hat einen zweiten Bereich gegeben, der Stärkung der Demokratie generell gehei­ßen hat. Und wie es in so einem Bericht zum Schluss halt ist, wenn man den einen Be­reich komplett entsorgt, muss man sich überlegen, damit es nicht ganz peinlich aus­schaut, in den anderen Bereich doch Dinge hineinzuschreiben, die eine gewisse Per­spektive bieten. Das würde ich jetzt gern festhalten, wir haben auch in der Präsidiale schon angefangen, wo es nämlich die Feststellung gegeben hat, dass wir über das, was in dem Mehrheitsbericht steht, im nächsten Geschäftsordnungskomitee bereits re­den wollen.

Das heißt, für alle, die jetzt glauben, es ist entsorgt: So leicht geht es nicht, da werden wir schon draufbleiben. Da gibt es Dinge, die durchaus positiv sind. Das Crowdsourc­ing ist angesprochen worden. Im Bericht liest man, Crowdsourcing ist ohnehin gut und soll gemacht werden, es steht nur nicht drinnen, wer es machen soll. Es wäre zumin­dest interessant gewesen, ob es das Parlament machen soll, mit welchen Ressourcen das gemacht werden soll, das fehlt im Bericht.

Es gibt aus meiner Sicht einen lange fälligen Punkt, der eine deutliche Verbesserung des Gesetzgebungsprozesses bringen würde: Wenn nämlich wirklich Begutachtungs­verfahren erstens geöffnet werden, und zwar nicht nur für die, die wir formal einladen, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger, und zweitens, wenn die Ergebnisse dieses Begutachtungsverfahrens auch dargestellt werden. Das ist ja eigentlich unfass­bar, dass wir jetzt Gesetze haben, wo es hundert Stellungnahmen gibt – da kann man in jede einzelne reinlesen, es gibt keine Zusammenfassung –, es gibt auch bislang kei­ne Verpflichtung einer Erklärung, wie mit Änderungswünschen umgegangen worden ist. Auch das steht nun drinnen, dass Änderungen zu begründen sind.

Würde das kommen, wäre es nicht nur für das Haus, sondern auch für die Bevölkerung ein deutlicher Vorteil, weil Gesetzgebungsentwürfe somit besser beurteilt werden könn­ten.

 


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