Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 258

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ne angesiedelt haben. Einerseits ist das vor allem wegen der guten Erreichbarkeit mit Öffis sinnvoll, andererseits stellt diese Situation oft für gehbehinderte Menschen eine echte Herausforderung dar. Und um eben diesen behinderten Menschen den Zugang zu den Ärzten zu erleichtern, dürfen in Zukunft Besitzer eines §-29-Ausweises in die Fußgängerzone zufahren und dort auch parken, natürlich sofern sie zu einem Arzt oder zu einer Therapieeinrichtung müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Aber auch für rund 300 000 Menschen mit Sehbehinderung in Österreich wird es zwei wichtige Verbesserungen geben. Ers­tens: Das Halten und Parken auf Leitlinien wird zugunsten von Menschen mit Sehbe­hinderung explizit verboten. Dieses Verbot umfasst natürlich auch, dass keine Fahrrä­der auf den entsprechenden Markierungen abgestellt werden dürfen, ein Problem, das sich in letzter Zeit leider immer wieder ergeben hat.

Zweitens: In Kopfhöhe angebrachte Verkehrszeichen auf Gehsteigen können für Men­schen mit Sehbehinderung zur Gefahr werden, daher ist es zu begrüßen, dass neu angebrachte oder ausgewechselte Verkehrszeichen künftig in mindestens 2,2 Meter Hö­he angebracht werden müssen.

Neben diesen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringt die Straßenver­kehrsordnungs-Novelle auch eine Erleichterung für die heimische Wirtschaft. Das Ver­bot, in Industriegebieten, bei Sportstätten oder am Flughafen zu werben, entfällt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit der heutigen StVO-Novelle kann ein ganzes Paket an Verbesserungen für Menschen mit Behinderung umgesetzt wer­den. Ich möchte mich bei allen bedanken, die an der Entstehung dieses Paketes mitge­wirkt haben, insbesondere bei unserem Bundesminister Alois Stöger. Ich denke, dass damit der Alltag von 345 000 Menschen ganz konkret um einiges erleichtert werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ot­tenschläger. – Bitte.

 


19.48.34

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich auch zur vor­liegenden 27. Novelle der Straßenverkehrsordnung. Kollege Heinzl hat es schon aus­geführt, es sind einige aus unserer Sicht erfreuliche Regelungen vor allem bezüglich der Barrierefreiheit, die wir hier beschließen wollen, mit dem Ziel, die Erschwernisse für Menschen mit Behinderung – vor allem auch mit Sehbehinderungen – zu beseitigen.

Darüber hinaus wird es auch für die Gemeinden eine Verwaltungsvereinfachung ge­ben, nämlich dass die Verkehrszeichen statt wie bisher alle zwei Jahre jetzt alle fünf Jahre überprüft werden müssen – eine Vereinfachung für unsere Gemeinden.

Weiters ist beim § 84 eine rechtliche Klarstellung bei der Anbringung von Werbung am Straßenrand beinhaltet. Als Beispiel möchte ich vorbringen, dass es nicht nur einen Sportverein sondern mehrere in Österreich gibt. Vor allem bei Fußballplätzen gibt es bisher eine unsichere Lage, inwiefern es erlaubt oder nicht erlaubt ist, am Ortsrand ne­ben der Straße entsprechende Werbeschilder anzubringen.

Das ist eben vor allem für diese Sportvereine sehr wichtig, und hier gibt es eine Klar­stellung, dass das, was bis jetzt innerhalb des Ortsgebietes erlaubt war, auch am Orts­rand erlaubt ist – natürlich unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und der Raum- und Bauordnung.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber diese Gelegenheit auch dazu nutzen, mich dafür zu bedanken, Herr Bundesminister, dass Sie in der Verkehrspolitik mit uns ge-


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