Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 262

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dem die Straßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2014, geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der dem Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (775 d.B.) be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) geändert wird (27. StVO-Novelle) (786 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In § 7 Abs 5 wird im 2. Satz die Wortfolge ‚Wohnstraßen im Sinn des § 76b‘ um die Wortfolge ‚oder Tempo 30-Zonen im Sinn des § 52a 11a‘ ergänzt.

II. § 12 Abs 5 entfällt.

III. in § 19 Abs 6a wird die Wortfolge ‚eine Radfahranlage‘ durch ‚einen Radweg oder Geh- und Radweg‘ ersetzt.

IV. In § 68 Abs 1 lautet der erste Satz wie folgt:

‚(1) Auf Straßen mit einem Radweg-oder Geh- und Radweg ist mit einspurigen Fahr­zeugen ohne Anhänger dieser zu benützen, wenn das Befahren des Radwegs oder Geh- und Radwegs in der vom/von der Radfahrer_in beabsichtigten Fahrtrichtung ge­mäß § 8a erlaubt ist.‘

V. § 76 Abs 2 entfällt.“

*****

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

20.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des Verkehrsausschusses (786 d.B.)

über die Regierungsvorlage (775 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz mit dem die Stra­ßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2014, geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (775 d.B.) be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) geändert wird (27. StVO-Novelle) (786 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In § 7 Abs 5 wird im 2. Satz die Wortfolge „Wohnstraßen im Sinn des § 76b“ um die Wortfolge „oder Tempo 30-Zonen im Sinn des § 52a 11a“ ergänzt.

II. § 12 Abs 5 entfällt.

III. in § 19 Abs 6a wird die Wortfolge „eine Radfahranlage“ durch „einen Radweg oder Geh- und Radweg“ ersetzt.

IV. In § 68 Abs 1 lautet der erste Satz wie folgt:

 


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