dem die Straßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2014, geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Der dem Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (775 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) geändert wird (27. StVO-Novelle) (786 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. In § 7 Abs 5 wird im 2. Satz die Wortfolge ‚Wohnstraßen im Sinn des § 76b‘ um die Wortfolge ‚oder Tempo 30-Zonen im Sinn des § 52a 11a‘ ergänzt.
II. § 12 Abs 5 entfällt.
III. in § 19 Abs 6a wird die Wortfolge ‚eine Radfahranlage‘ durch ‚einen Radweg oder Geh- und Radweg‘ ersetzt.
IV. In § 68 Abs 1 lautet der erste Satz wie folgt:
‚(1) Auf Straßen mit einem Radweg-oder Geh- und Radweg ist mit einspurigen Fahrzeugen ohne Anhänger dieser zu benützen, wenn das Befahren des Radwegs oder Geh- und Radwegs in der vom/von der Radfahrer_in beabsichtigten Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist.‘
V. § 76 Abs 2 entfällt.“
*****
Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
20.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen
zum Bericht des Verkehrsausschusses (786 d.B.)
über die Regierungsvorlage (775 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2014, geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (775 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) geändert wird (27. StVO-Novelle) (786 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. In § 7 Abs 5 wird im 2. Satz die Wortfolge „Wohnstraßen im Sinn des § 76b“ um die Wortfolge „oder Tempo 30-Zonen im Sinn des § 52a 11a“ ergänzt.
II. § 12 Abs 5 entfällt.
III. in § 19 Abs 6a wird die Wortfolge „eine Radfahranlage“ durch „einen Radweg oder Geh- und Radweg“ ersetzt.
IV. In § 68 Abs 1 lautet der erste Satz wie folgt:
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