ßenbau und -erhaltung wird unter anderem zu mehr institutionalisierter Koordination aufgefordert. Ausgangspunkt – das ist schon angesprochen worden – ist die Verländerung der Bundesstraßen im Jahr 2002. Das war meiner Meinung nach allerdings ein besonders erfolgreiches Beispiel für Verwaltungsvereinfachung, vor allem auch im Sinne des Föderalismus.
Der Rechnungshof lobte in seinem Bericht aus dem Jahr 2014 besonders den Abbau von Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Land und stellte auch fest, dass jährlich Einsparungen von rund 3,69 Millionen € erzielt wurden. Jetzt soll sozusagen wieder eine Ebene eingezogen werden; diese Maßnahme erachte ich nicht für sinnvoll und auch für überbordend.
Es gibt ja schon eine Koordination, und zwar eine sehr gut funktionierende Koordination, auf Ebene der Landesbaudirektionen. Die tagen alle zwei Monate, dort werden natürlich länderübergreifende Fragen wie Ausbaubedarf, gemeinsame Standards und so weiter behandelt.
Ich bin der Meinung, jene Ebene soll die Aufgaben erledigen, die unmittelbar damit zu tun hat, die es vor Ort betrifft, vor allem auch jene Ebene, die dafür finanziell verantwortlich ist, und das sind eben die Länder. Lassen wir den Ländern doch den oftmals geforderten Spielraum! Sie sollen auf regionale Bedürfnisse reagieren können, ohne dass wieder der Bund mitredet, und sie sollen selbstverständlich so sparsam und so schlank wie möglich agieren. Das soll auch so bleiben.
Die aufgestellten Forderungen sind, wie gesagt, jedenfalls meiner Ansicht nach als überschießend einzustufen. Daher bekommt dieser Antrag von unserer Seite keine Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Rauch zu Wort. – Bitte.
20.57
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Pock, wir debattieren heute zwei Anträge von Ihnen, unter anderem den Tagesordnungspunkt 7: Kooperation bei Straßenbau und -erhaltung stärken.
Der Datenaustausch, die Transparenz und die Kooperation zwischen Bund und Ländern sollen verbessert werden. Das ist durchaus wünschenswert, aber wir haben ja in Österreich eine RVS, eine Richtlinie und Vorschrift für das Straßenwesen, die an sich schon zwischen Bund und Ländern angepasst ist und auch eine Vereinheitlichung darstellt, wo auch regelmäßige Treffen und Abstimmungen zwischen den Landesbaudirektoren und auch dem Bundesministerium für Verkehr stattfinden. So schaut es in der Praxis aus.
Zusätzliche Instrumente zu installieren, das halten wir im Verkehrsbereich für nicht zielführend und auch nicht förderlich, auch im Sinne der Bauwirtschaft, die in Österreich ohnedies bereits hinkt.
Zum zweiten Antrag von Ihnen, nämlich eine Kommission für nachhaltige Infrastrukturfinanzierung einzusetzen: Sie fordern dort eine Expertenkommission für die Finanzierung von Verkehrsprojekten in Absprache mit den Ländern, um die tatsächlichen finanziellen Erfordernisse bei diesen Projekten festzustellen. Die zentrale Aufgabe dieser Kommission soll sein, den bundesweit einheitlichen flächendeckenden Finanzbedarf für Gebietskörperschaften festzustellen. Weiters soll diese Kommission eine tragfähige finanz- und verkehrspolitische Strategie entwickeln.
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