nungswesen, nicht nur für den Bund, wo wir es schon haben, sondern auch für die Länder und Gemeinden, endlich in Österreich umzusetzen.
Wir können uns erinnern, vor einem Jahr ist der Finanzminister Schelling angetreten mit mutigen Worten und hat gesagt, er wird diese Verordnung erlassen. Wenn die Länder nicht mitgehen, ist ihm das egal, er wird diese Verordnung erlassen. Und er hatte die Kompetenz dazu. Er hat die Kompetenz aufgrund der Finanzverfassung, im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Rechnungshofes ein einheitliches Haushaltsrecht auch für Länder und Gemeinden vorzuschreiben.
Gut, was ist der Zwischenstand nach einem Jahr? Die Verordnung ist noch immer nicht erlassen, und es ist auch ganz klar, warum: weil der Finanzminister Schelling, der mit mutigen Worten angetreten ist, so wie alle bisherigen Finanzminister auch ausgebremst wird, ausgebremst wird von Blockierern in Person von Landeshauptleuten, die in diesem Zusammenhang eine ganz interessante Idee gehabt haben.
Sie haben nämlich auch noch die spannende Idee geboren: Warum nicht gleich die Gelegenheit nützen und die Kompetenz des Finanzministers, durch Verordnung im Einvernehmen mit dem Rechnungshof ein einheitliches Rechnungswesen zu bestimmen, überhaupt gleich in Frage stellen – und dadurch, dass man das Ganze dann in eine 15a-Vereinbarung, also in eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern packt, die gegenseitige Blockade auch noch bis in alle Ewigkeit einzementieren?
Das ist schon geradezu unverfroren. Das würde erstens ein bürokratisches Monster schaffen, das würde das Ganze in die Länge ziehen, denn das muss ja alles von den Ländern umgesetzt werden – wir wissen, dass die Länder nicht immer alle ihre 15a-Vereinbarungen umsetzen –, und, wie schon gesagt, die Kompetenz von Finanzminister und Rechnungshof überhaupt in Frage stellen.
So kann es nicht sein, daher richte ich den Appell auch an Sie, Herr Präsident des Rechnungshofes: Stimmen Sie bitte einer Verordnung des Finanzministers nicht zu, wenn diese verbunden ist mit einer Artikel-15a-Vereinbarung! Damit würde nur die gegenseitige Blockade einzementiert werden, damit würden wir nie ein modernes und einheitliches Rechnungswesen in diesem Land zustande bringen.
Gleichzeitig möchte ich einen Appell an Finanzminister Schelling richten, zu seinen mutigen Worten zu stehen, sich nicht ausbremsen zu lassen, insbesondere sich nicht ausbremsen zu lassen von den Landeshauptleuten aus der eigenen Partei, und seine Kompetenz, die er hat, wahrzunehmen und ein einheitliches modernes Rechnungswesen vorzuschreiben, ganz einfach weil es inhaltlich richtig ist und weil es aus Verantwortung für die Steuerzahler notwendig ist. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
22.47
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
22.47
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines kann man hier, glaube ich, zusammenfassend sagen, was diese Berichte zeigen und was auch die Diskussion und die Redebeiträge der Vorredner gezeigt haben: Artikel-15a-Vereinbarungen sind kein geeignetes Mittel für Transparenz, für Einheitlichkeit. Das geht aus diesem Bericht und auch aus den Ausführungen der Vorredner, die ich großteils inhaltlich unterstützen kann, klar hervor.
Das Thema Haftungsobergrenzen, dieser vorliegende Bericht ist eine Watsch’n für die heimische Fiskalpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das kann man hier klipp und klar so sagen.
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