Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 44

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Riesenplakat, auf dem geschrieben steht: Die Josefstadt freut sich. In Österreich sind nicht nur zahlende Touristen willkommen, auch flüchtende Syrer. – Ich danke den Initiatorinnen und Initiatoren der Josefstadt und würde Ihnen raten, speziell Herrn Kickl und Herrn Strache, folgen Sie diesem Beispiel, denn dann werden auch Sie irgend­wann ein lebenswertes Leben haben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

16.54


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


16.55.03

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich sagen, dass die Entscheidungen, die in den letzten Tagen und Stunden auf europäischer Ebene getroffen worden sind, eigentlich ermunternde Signale sind. Zunächst herzliche Gratulation, Frau Innenministerin! Ich habe das gestern in Ihrer Abwesenheit schon getan und möchte es heute nachholen. Das, was Ihnen im Ministerrat bei den Innen- und Justizministern gelungen ist, ist wirklich beachtlich und historisch. Meinen herzlichen Glückwunsch dazu! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube auch, dass das, was gestern im Europäischen Rat entschieden worden ist – ich möchte daraus gerne ein wenig zitieren –, sehr notwendig ist im Zusammenhang mit der Bewältigung der aktuellen Krise. Da heißt es etwa, ich zitiere:

„Deckung des dringendsten Bedarfs der Flüchtlinge in der Region durch Unterstützung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, des Welternährungs­pro­gramms und anderer Agenturen durch einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro“.

Des Weiteren heißt es in den Beschlüssen des Rates:

„Bewältigung der dramatischen Lage an unseren Außengrenzen und Verstärkung der Kontrollen an diesen Außengrenzen, auch durch zusätzliche Mittel für Frontex, EASO und Europol sowie durch Personal und Ausrüstung aus den Mitgliedstaaten; Bewilligung der Ersuchen aus Mitgliedstaaten an den Außengrenzen um Unterstützung durch die Organe, die Agenturen und andere Mitgliedstaaten, damit die Identifizierung und Registrierung der Migranten und die Abnahme ihrer Fingerabdrücke (Hotspots) und gleichzeitig ihre Umsiedlung und Rückführung bis spätestens November 2015 sichergestellt werden können.“

Das sind Signale, die deshalb wichtig und notwendig sind, weil sich die Europäische Union insgesamt ja auch als Rechtsgemeinschaft versteht. Die Rechtsstaatlichkeit ist ganz entscheidend, und deshalb möchte ich auch auf das eingehen, was die FPÖ heute macht, nämlich hier eine Ministeranklage zur Diskussion zu stellen. Das geht in der Tat ins Leere.

Unser Klubobmann hat bereits darauf verwiesen, und ich möchte auch das zitieren, so heißt es nämlich im Art. 5 Abs. 4 lit. c des Schengener Grenzkodex: … kann ein Mitgliedstaat Drittstaatsangehörigen, die eine oder mehrere Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen gestatten. Damit ist zum Beispiel gemeint: nicht im Besitz eines Reisepasses oder im Besitz eines Visums.

Hierbei von einem Rechtsbruch zu sprechen ist jedenfalls falsch, und daher wird diese Ministeranklage ins Leere gehen. Es ist schade, dass Sie mit diesen Mitteln versuchen eine Diskussion zu führen.

 


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