Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 224

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20.38.5915. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1282/A(E) der Ab-geordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauenförderung in der Filmbranche (830 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1154/A der Abge­ordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (831 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


20.39.50

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Im Gleichbehandlungsausschuss wurde ein Bericht der Bundesregierung zum Thema Abbau von Benachteiligungen von Frauen besprochen. Da ging es insbesondere auch um die Frage von Kollektivverträgen und die dort geregelte oder nicht geregelte Anrechnung von Kindererziehungszeiten.

Wir sehen dieses pauschale Anrechnen von Kindererziehungszeiten auf Dienstzeiten als nicht zielführend an, und ich möchte ihnen erklären, warum.

Es geht bei Gehaltsvorrückungen um die objektive Beurteilung eines Produk­tivitäts­zuwachses von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und da ist es eine falsche Betrachtung, wenn man die Kindererziehungszeiten eins zu eins anrechnet. Man geht da meines Erachtens von einem falschen Ansatz aus. Es wird nämlich richtig konstatiert, lange Kindererziehungszeiten – und es sind überwiegend Frauen, die diese Aufgabe übernehmen – wirken sich auf die Gehaltsentwicklung über Jahre hinaus negativ aus, und anstatt den richtigen Rückschluss zu ziehen, es sind zu viele Gehalts­stufen, die da stattfinden, und das, was ich einmal versäumt habe, hole ich hintennach nie mehr auf, müsste man richtigerweise hergehen und sagen, der Erfahrungszuwachs ist zu Beginn der Berufslaufbahn viel stärker und flacht dann relativ schnell ab. Man nimmt heute unter Personalwissenschaftern an, dass nach acht Arbeitsjahren im selben Beruf keine zusätzliche Erfahrung mehr gewonnen wird, die in Produktivitäts­zuwachs ummünzbar ist.

Man müsste eigentlich sagen, macht weniger Schritte, denn dann kann jemand, der eine Zeit lang ausgesetzt hat im Beruf, aus welchen Gründen auch immer, das auch viel schneller wieder aufholen. Denn wenn es 20 Schritte gibt und ich irgendwo zwei versäumt habe, dann hinke ich immer diesen beiden nach. Wenn es nur drei Schritte gibt, dann habe ich das irgendwann aufgeholt. Daher gehört das anders geregelt!

Warum passiert das nicht? – Auf dieser Seite (der Redner deutet in Richtung ÖVP) könnten ein paar Leute sitzen, wenn sie anwesend wären, die vielleicht schon Kollektivverträge arbeitgeberseitig verhandelt haben, da sitzen Ihnen nämlich immer die Alten gegenüber. Die haben einfach die bessere Lobby. Ihnen gegenüber sitzen bei Kollektivvertragsverhandlungen immer jene Gewerkschafter, die viele Jahre dabei sind, die in den oberen Gehalts-und Lohngruppen sind, wo es viel zu verteilen und zu verteidigen gibt. Deswegen kommt da nichts zustande.

 


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