Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 248

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ierungen und Planungen im Hinblick auf die Sicherung und Weiterentwicklung des bundesweiten Pflege- und Dienstleistungsangebots.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, wir werden daher auch heute dem Antrag nicht zustimmen. Wir sehen einfach keine Notwendigkeit, da diese Daten bereits vorhanden sind. (Beifall bei der SPÖ.)

22.02


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Hammer gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


22.02.27

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zum Thema Pflege sprechen und darf meiner Freude Ausdruck verleihen, dass wir auch im Plenum wieder einmal Gelegenheit haben, darüber zu sprechen, auch wenn die Anträge, die dem zugrunde liegen, ja nicht die Mehrheit finden werden und umgesetzt werden können.

Generell ist es so – und ich glaube, das sollte man in den Vordergrund stellen –, dass wir in Österreich grundsätzlich sehr gute Regelungen haben. Der Eindruck, der manchmal vermittelt wird, dass es ein komplettes Wirrwarr ist und dass man entsprechend Änderungen braucht, kann nicht zur Gänze geteilt werden. Ich glaube, es geht nicht darum, dass man einheitliche österreichweite Regelungen trifft, sondern es gibt zwar auf Bundesländerebene verschiedene Regelungen, verschiedene Organisationsformen und Angebote, aber es zielt immer darauf ab, das möglichst bürgernah und möglichst wohnortnah zu gestalten. Das ist gerade im Bereich Pflege auch das, was die Menschen entsprechend wollen. Man sollte nicht immer davon sprechen, Dinge zu vereinheitlichen, weil die Erbringung gerade wohnortnah sehr gut funktioniert.

Natürlich ist es auch notwendig – das wurde von Vorrednern auch schon ange­sprochen –, einige Standards zu vereinheitlichen. Hier gibt es im Rahmen des Pflege­fonds und auch im Rahmen der Arbeitsgruppe Strukturreform Pflege viele Ansätze, Mindeststandards und Richtgrade zu definieren, man sollte sich aber doch die Flexibilität auf Bund- und Länderebene erhalten. Ich glaube, das ist der richtige Weg.

Zu den Anträgen selbst: Der NEOS-Antrag, Umwandlung von Akutbetten in Über­gangs­pflegebetten, ist durchaus ein überlegenswerter Ansatz, aber man sollte nicht eine zusätzliche Bürokratie auf der Ebene von Zielsteuerungsgruppen aufbauen. Ich glaube, es wäre auch im Gesundheitsbereich angesiedelt, und man müsste auch die Praxistauglichkeit hinterfragen.

Der zweite Antrag, eine Zielsteuerungsgruppe für den Bereich Pflege einzuführen: Ich glaube, das ist eine rein zusätzliche Bürokratie, da ja auf Länderebene Bedarfs- und Entwicklungspläne erstellt werden, durch die genau der bedarfsgerechte Ausbau sichergestellt wird. Der Pflegefonds gibt gewisse Richtversorgungsgrade vor, und diese Bedarfs- und Entwicklungspläne, die die Länder machen, reagieren auch sehr flexibel auf die entsprechenden Entwicklungen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Der Ausbau oder der massive Anstieg der 24-Stunden-Betreuung hat sich natürlich in diesen Plänen massiv niedergeschlagen, sodass die stationären Pflegebetten reduziert wer­den.

Ich glaube, gerade dieser bedarfsgerechte Ausbau, wohnortnah auf Länder- und Gemeindeebene, ist der richtige Weg, und den sollte man auch beibehalten. (Beifall bei der ÖVP.)

22.04

 

 


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