Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 261

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derte Menschen geschaffen werden, dann sehen wir, dass das Thema wichtig ist, aber es geht darum, ein Angebot zu schaffen, und nicht darum, die Gebühr wegzubekom­men.

Sie kennen aber die Position unserer Fraktion: Wir sind gerne bereit, ganz grund­sätzlich über die GIS-Gebühr zu reden – aber nicht im Sozialausschuss!

Zu dem Antrag der Freiheitlichen Partei betreffend Schluss mit Diskriminierung von Halsatmern: Das ist leider wieder ein Antrag, wo ein Einzelfall an Ihre Fraktion herangetragen worden ist und Sie daraus einen Antrag gebastelt haben. Das wird eigentlich der Größe Ihrer Fraktion in dieser Form nicht gerecht, da würde ich Ihnen zutrauen, über das große Ganze zu schauen. Da geht es wirklich um Dinge, die von Fall zu Fall zu entscheiden sind.

Was wir sehr wohl moniert haben, auch schon beim Minister, ist die Länge der Ver­fahren generell in solchen Fällen, und da hat uns der Herr Minister auch gesagt, dass er sich der Problematik annehmen wird und das hier zügig aufgearbeitet werden soll.

Zur Valorisierung des Pflegegelds: Wir glauben, dass es jetzt nicht darum geht, wie hoch das Pflegegeld konkret ist, sondern es geht um etwas anderes. Wir reden immer darüber, wie viel wir zahlen, aber wir reden nie darüber, was wir eigentlich zahlen und was bezahlt sein soll. Und genau aus diesem Grund, weil wir es von der anderen Seite her angehen wollen, gehen wir bei diesem Antrag nicht mit. – Danke schön. (Beifall des Abg. Scherak.)

22.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


22.51.42

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätztes Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz auf den Antrag 1227/A(E) eingehen, in welchem es um das Thema betreffend Halsatmer geht.

Meine Kollegin Königsberger-Ludwig hat es schon kurz angeschnitten, ich möchte noch ergänzend dazu sagen, dass es eine Einigung zwischen den Ländern, sprich Ländervertretern, gegeben hat, dass man die Entscheidung auf die Bundesebene hebt – eine Entscheidung, bei welcher man übereingekommen ist, dass dann ein soge­nannter 29b-Ausweis den Halsatmern ausgestellt wird, wenn die Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels im Behindertenausweis festgeschrie­ben ist.

Geschätzte Damen und Herren, ich kann nur nochmals bestätigen – und das möchte ich hier auch festhalten –, dass vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in jedem einzelnen Fall sehr genau geprüft wird, ob so ein Parkausweis, sprich ein 29b-Straßenverkehrsordnungs-Ausweis, ausgestellt wird oder nicht.

Die Fachleute sind der Meinung, dass eine diagnosebezogene und pauschale Beur­teilung für die Entscheidung der Gewährung einer solchen Berechtigung aus ihrer Sicht – wie auch aus unserer Sicht – nicht zielführend ist und dass die bestehende Regelung, so wie sie niedergeschrieben ist, ausreichend, praktikabel und auch zielfüh­rend ist.

Geschätzte Damen und Herren! Die Sozialdemokratie beziehungsweise meine Fraktion tritt immer für Menschen mit besonderen Bedürfnissen ein, für Menschen, die eine Behinderung haben (Beifall bei der SPÖ), und vor allem für jene Menschen, die unsere Hilfe benötigen. Aber wir sehen in dieser Vorgehensweise bei der Ausstellung


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