Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 263

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dann könnten wir auch Arbeitsplätze sichern. Das hätte also für die ganze Wirtschaft und für die Mitarbeiter sehr große Vorteile.

Der Kollege Muchitsch hat das ja auch immer wieder unterstützt, und deshalb verstehe ich es nicht ganz, warum die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ diesen Antrag jetzt in den Verfassungsausschuss weiterreichen wollen. Für mich und für uns Freiheitliche ist das ganz klar ein soziales Thema und sollte deshalb im Sozialausschuss behandelt werden.

Noch ganz kurz: Wir haben ja aktuell eine rot-blaue Landesregierung im Burgenland. Ich darf hier zitieren, wie in dieser Frage das Regierungsübereinkommen zwischen Rot und Blau festgeschrieben ist:

„Ein weiterer Schritt muss die Etablierung des Bestbieterprinzips anstatt des Billigst­bieterprinzips sein. Dies soll Klein- und Mittelbetriebe“ – ÖVP, bitte zuhören! – „stärken und damit regionale Arbeitsplätze für Burgenländerinnen und Burgenländer fördern und sichern! Öffentliche Auftragsvergaben erfolgen seitens des Landes bereits nach dem Bestbieterprinzip, in Gemeinden und bei privaten Unternehmen ist dies mangels Sensi­bilität und Wissen oft noch nicht der Fall. Durch verstärkte Information (u.a. Akademie Burgenland) soll das Bestbieterprinzip auch im kommunalen und privaten Bereich etabliert werden.“

Ich würde Sie ersuchen, diesen Weg in Richtung Bestbieter zu unterstützen, und danke für Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

22.58


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Muchitsch, Sie sind der Nächste. – Bitte.

 


22.58.13

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Wurm, es ist so weit: Die Novelle des Bundesvergabegesetzes ist wieder auf Schiene. Zuständig für diese Novelle ist der Verfassungsausschuss. Der Verfassungsausschuss wird sich damit am 9. November befassen.

Wir gehen davon aus, dass er grünes Licht gibt bei jenen Vorschlägen, die in den letzten Monaten in schwierigen Verhandlungen auf Sozialpartnerebene zustande ge­kommen sind. Ich gehe davon aus, dass der Verfassungsausschuss dem Ministerrats­beschluss vom 7. Juli zur Einführung des Bestbieterprinzips im Rahmen der Novelle des Bundesvergabegesetzes Folge leisten wird. Und ich gehe auch davon aus, dass wir es schaffen werden, alle Begehrlichkeiten, die jetzt bis zur Beschlussfassung noch auftreten, einzuarbeiten, wie zum Beispiel Wünsche seitens der Landwirtschaft betref­fend mehr Qualität bei landwirtschaftlichen Produkten, und dass das Gesetz dann ehestmöglich in Kraft treten kann, wenn möglich mit Jahresbeginn.

Ich ersuche alle politischen Kräfte hier im Hohen Haus, die Beschlussfassung dieser Novelle nicht mehr aufzuhalten, sondern diese wirklich rasch zu beschließen, weil die Bauwirtschaft dieses wichtige Zeichen braucht, dass ab 2016 nach dem Bestbieter­prinzip ausgeschrieben werden muss.

Wir schaffen damit alle Voraussetzungen, dass die öffentlichen Auftraggeber gesetzlich verpflichtend neue Werkzeuge in die Hand bekommen, wie sie in Zukunft ausschreiben müssen: volle Transparenz bei den Subvergaben, Sub-Subvergaben, volle Genehmi-gungspflicht. Dann werden jene Firmen, die Lohn- und Sozialdumping betreiben, von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden – das ist auch ein wichtiger Punkt –, und dann können auch die KMUs bei Großbauaufträgen direkt bei Gewerken anbieten und sind nicht mehr von einem Generalunternehmer abhängig. Das alles sind


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