Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 121

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legenheit. Und das Herausschlagen aus den Haftungen muss man über Kärnten mitor­ganisieren. Das ist meiner Einschätzung nach rechtlich herstellbar. Und so gehört das gemacht.

Und wenn das nicht geht, dann soll eben der Schuldenschnitt kommen. Dann kommt die Hälfte zu den Gläubigern, die Hälfte bleibt offen – und dann wünsche ich ihnen viel Vergnügen, wenn die in Kärnten etwas holen wollen. Nur: Diese Coolheit muss man halt auch haben. (Beifall bei den Grünen.)

16.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krai­ner. – Bitte.

 


16.05.18

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich meine, es ist halt nicht nur so ein Spiel, sondern es ist halt ernst, Kollege Kogler. Und da geht es nicht um Pokern und um Cool-Sein und um Speku­lieren. (Abg. Kogler: Das hätten Sie dem Pröll und dem Schieder sagen müssen!) – Ich war ja eh immer der Meinung, dass der Staat nicht spekulieren soll. Er soll weder spekulieren mit Steuergeld, indem er irgendwelche Papierln kauft, noch soll er speku­lieren, dass er irgendwie durchkommt mit irgendwelchen Schuldenschnitten und am Ende womöglich dann in den Konkurs schlittert mit unklaren Folgen, gerade für Kärn­ten. Auch Ihre eigenen Parteifreunde in Kärnten sagen, das Schlimmste wäre natürlich der Konkurs des Bundeslandes. Und dieses Spekulieren, das wird ohnedies nicht pas­sieren; es ist jedenfalls etwas, was ich als Sozialdemokrat nicht empfehlen kann.

Worum es beim Tagesordnungspunkt 2 geht, ist einerseits der Vergleich mit den Bay­ern – das hat Kollege Zakostelsky, glaube ich, schon hinreichend dargestellt.

Beim zweiten Teil, bei dem es darum geht, wie wir endlich diese Haftungen loswerden, die die Freiheitlichen in Kärnten eingegangen sind (Abg. Schimanek: Geh bitte, die hat schon so einen Bart, die Geschichte!) und die die ganze Zeit wie ein Damoklesschwert über uns hängen und bis heute noch immer das Problem darstellen – in jeder Phase der Hypo sind immer die Landeshaftungen das Problem, bis heute –, ist die Idee jetzt die folgende: Wie Kollege Kogler richtig gesagt hat, hat Kärnten natürlich nicht das Geld, um das zu zahlen, aber wir ermächtigen den Bundesminister, Kärnten Geld zu borgen, um hier ein Angebot zu machen im Rahmen dessen, was sich Kärnten wirt­schaftlich und rechtlich überhaupt leisten kann.

Das heißt, gewisse Dinge kann Kärnten rechtlich ja gar nicht machen – das Land darf zum Beispiel nicht die Spitäler verkaufen, weil es Teil seines verfassungsmäßigen Auf­trags ist, die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten; oder auch andere Dinge, wie die KELAG-Anteile oder dergleichen, darf das Land ja gar nicht verkaufen. Etwas anderes ist der Zukunftsfonds. Der ist natürlich weg, das muss man klar sagen. Das heißt, das, was Kärnten am Verkauf der Hypo verdient hat, das wird es jetzt auch investieren müssen, um die Landeshaftungen zurückzukaufen oder, sage ich einmal, dieses Risiko der Landeshaftungen zu minimieren. Das heißt, im Rahmen dessen, was wirtschaftlich und rechtlich möglich ist, muss es ein Angebot geben.

Ich glaube, dass es für die Gläubiger sehr wichtig sein wird, dass hier in ordentlicher Art und Weise eine Transparenz der Sach- und der Rechtslage vorhanden ist. Das heißt, Kärnten muss sehr transparent darstellen, was es hat und wie die Rechtslage für die Gläubiger ist, einfach auch um Vertrauen zu schaffen, damit möglichst viele der Gläubiger auf das Angebot, das Kärnten legt, eingehen.

Und das Dritte, was auch klar sein muss, ist: Die öffentlichen Aufgaben von Kärnten müssen jedenfalls finanziert bleiben. Also es geht nicht, dass jetzt Kärnten beziehungs­weise das Bundesland seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann.

 


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