Ich glaube, dass diese drei Säulen für diese Lösung sehr wichtig sind.
Was meiner Ansicht nach schon noch erwähnenswert, und ich glaube, sehr erwähnenswert und in Wirklichkeit ein Skandal ist, ist das Verhalten der Freiheitlichen in dieser Frage. Dass jene Partei, die uns diesen Schaden eingebrockt hat, die diese Haftungen eingegangen ist, die verantwortlich war, diese Haftungen zu kontrollieren, diese Haftungen zu steuern, dieses Risiko zu steuern – was sie nicht getan hat, weil sie immer davon ausgegangen ist, dass sie nur das Geld aus den Haftungen, aus der Haftungsprovision kassiert, und wenn es ein Problem gibt, zahlt es eh der Bund; das haben wir ja gehört vom zuständigen Finanzlandesrat von den Freiheitlichen, Dobernig, der im Untersuchungsausschuss auch wortwörtlich zugegeben hat, dass das die Position der Freiheitlichen war –, dass die Vertreter dieser Partei jetzt, wo es darum geht, aufzuräumen hinter diesem Schaden, dagegen stimmen, zuschauen und auch noch einmal politisches Kapital schlagen wollen aus dem Schaden, den sie angerichtet haben. Dass sie nicht einmal mithelfen, diese Trümmer wegzuräumen, das ist wirklich der Skandal des Tages. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
16.09
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.
16.09
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Finanzminister! Ja, der Bayern-Vergleich wird jetzt hier im Plenum besprochen, und um so eine Entscheidung mitzutragen, um so eine Entscheidung zu treffen, brauchen wir natürlich Informationen. Tatsache ist jedoch, dass uns für diese Entscheidung wesentliche Voraussetzungen fehlen. Zum Beispiel fehlt uns das Griss-Gutachten: das Gutachten, das erstellt worden ist von Frau Professor Griss, um die Prozessaussichten zu beurteilen. Ohne diese Unterlagen, ohne diese Informationen kann man keine vernünftige Entscheidung treffen. Daher sage ich, Herr Finanzminister, trotz aller Sympathie für Ihr durchaus engagiertes Vorgehen in dieser Sache: Einen Blankoscheck können wir hier im Nationalrat nicht ausstellen. (Ruf bei der ÖVP: Tut ihr eh nicht!)
Das bringt mich zum nächsten Punkt, zu den inhaltlichen Bedenken, die ich auch in dieser Sache hege.
Zum einen ist als Hauptargument immer vorgebracht worden, Österreich muss diesen Vergleich machen und muss Bayern über 1 Milliarde € zahlen, weil der Prozess in München zum Eigenkapitalersatz in erster Instanz verloren worden ist.
Gut, jetzt hören wir, dass genau dieser Prozess weitergeführt wird. Und das ist ja nicht ohne, denn hier geht es um insgesamt fast 8 Milliarden €. Und dieses Weiterführen soll angeblich ohne Risiko für Österreich sein, das soll keine Änderung bringen – das ist mir nicht ganz erklärbar.
Aber insgesamt interessant bei diesem Münchner Urteil ist schon, dass es offensichtlich der Hypo Alpe-Adria nicht gelungen ist, in diesem Prozess nachzuweisen, dass sie in den Jahren 2008 und 2009 objektiv in der Krise war. Und das sind jene Jahre, wo – 2008 – die Hypo schon Partizipationskapital vom Staat bekommen hat und wo sie – 2009 –, von der Pleite bedroht, von Österreich zurückgekauft worden ist. Höchst merkwürdig, dass man das in einem Prozess nicht nachweisen kann!
Und zum Zweiten, was die Bedenken betrifft: Ja, es gibt natürlich auch verfassungsrechtliche Bedenken. Das erinnert uns an das mittlerweile vom VfGH aufgehobene HaaSanG. Und jetzt ist die Frage: Ist hier der Gleichheitsgrundsatz wieder verletzt? Ist
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