Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 164

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sen von Kindern, die aufgrund einer Behinderung zusätzlich noch eine Ausgleichszah­lung bekommen. Und genau diese Kinder, die ja wirklich die ärmsten sind und die wirklich teilweise auch sehr leidend sind, werden hier noch bestraft, indem wiederum die Familienbeihilfe zurückverlangt wird.

Um diesen von mir eingebrachten Antrag auch noch zu untermauern, möchte ich Ihnen ein Schreiben des Österreichischen Seniorenrates zur Kenntnis bringen, unterschrie­ben von Nationalratspräsident außer Dienst Dr. Khol und von Bundesminister außer Dienst Karl Blecha, die auch darauf hinweisen, dass es tatsächlich zu großen finan­ziellen Belastungen kommt, wenn diese Waisenrente oder diese Ausgleichszulage mit­eingerechnet wird. Wenn wir sehen, dass diese Herren uns, der Oppositionspartei schreiben, um die schwierige Situation der Kinder, der Jugendlichen zu verbessern, fra­ge ich mich, wie verzweifelt sie sein müssen, wenn sie bei ihren eigenen Regierungs­parteien kein Gehör finden. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht hier, wie wir wissen, nicht um Millionenbeträge. Es geht auch nicht darum – wie die Regierungsparteien im Ausschuss gesagt haben –, dass es lediglich ein Aus­legungsproblem der einzelnen Finanzämter ist, die die jeweiligen Betroffenen so be­handeln, sondern es geht darum – das haben wir nach einem Telefonat mit dem Senio­renrat herausgefunden –, dass es sehr wohl genügend Beispiele dafür gibt, dass es durch den Wegfall der erhöhten Familienbeihilfe zu großen materiellen und finanziellen Schwierigkeiten von Familien kommt.

Ich sage Ihnen daher … (Zwischenruf der Abg. Lueger.) – Haben Sie die nicht von Ih­ren Leuten bekommen? (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Lueger.) – Die werden wir Ihnen schon sagen, der Seniorenrat kann es Ihnen bringen.

Jedenfalls finden wir es als einen großen Skandal, die Waisen zu bestrafen, indem sie Ausgleichszulagen bekommen. Ausgleichszulagen sind doch etwas anderes als ein Ein­kommen, das berücksichtigt wird – vollkommen zu Unrecht.

In diesem Zusammenhang möchte ich Frau Kollegin Kucharowits ansprechen, die von „Kinderarmut“ geredet hat. Hier können Sie beweisen, etwas gegen Kinderarmut und tat­sächlich – auch an Sie gerichtet – für Familien zu tun, indem Sie uns einmal doch Ihr Ohr leihen und zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Für den Fall, dass Sie diesen Brief nicht kennen, werde ich Ihnen, Frau Minister, eine Kopie des Schreibens übergeben. (Abg. Kitzmüller überreicht Bundesministerin Kar­masin ein Schriftstück. – Beifall bei der FPÖ.)

18.42


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


18.42.52

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministe­rin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden die beiden vorliegenden Anträge nicht mitunterstützen, und zwar aus unter­schiedlichen Gründen.

Beim Tagesordnungspunkt 9 wird ja vorgeschlagen, die Einkommen, die bei Studieren­den in den Sommermonaten erzielt werden, nicht in diese 10 000-€-Grenze einzurech­nen, die es gibt, ohne dass die Familienbeihilfe gestrichen wird. Dazu ist zu sagen, die­se 10 000 € sind ein Pauschalbetrag für das gesamte Jahr, der nach dem allgemeinen Tarif zu versteuern ist. Das heißt, dass der 13. und 14. Gehalt nicht berücksichtigt wer­den, ebenfalls nicht herangezogen in die Berechnung werden Sonderausgaben und Wer­bungskosten und ebenfalls nicht herangezogen wird zum Beispiel die Studienförderung.

Das bedeutet, dass es insgesamt gerechnet doch ein relativ hoher Betrag ist, der da zur Disposition steht. Und die Regierung hat ja auf das Problem in der Zwischenzeit auch


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