Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 167

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zuvor die Sitzung nicht verlängern, aber zum Kollegen Knes und zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt muss ich richtigstellen, dass ich natürlich nicht gesagt habe, wir wollen die Gemeinden und die Länder abschaffen, denn ich habe gesagt, wir wollen den politischen Einfluss abschaffen. Das hat er leider falsch verstanden.

Aber, da wir ja seit gestern das Budget diskutieren, ich habe schon Ideen: Es gibt sehr wohl etwas zu abschaffen, damit wir endlich, Frau Ministerin, finanzielle Freiräume auch für den wichtigen Bereich Kindergarten, Schulen und natürlich Familie bekommen. Ober­österreich ist das typische Beispiel, wir haben diese Doppelgleisigkeit, auf der einen Seite das Landesschulratspräsidium, auf der anderen Seite die Bildungslandesrätin – da gibt es gewaltige Einsparungspotentiale. Ich fürchte nur, dass jetzt im Zuge der Regie­rungsverhandlungen, der Neuverhandlungen und der Proporzaufteilung wiederum sehr viele Doppelgleisigkeiten erhalten bleiben, und ich denke, hier müsste längst das Geld aus der Verwaltung in die praktische Umsetzung kommen.

Zu dem, was der Herr Kollege Knes bezüglich der Aussage „mit gutem Beispiel voran­gehen“ gesagt hat: jederzeit gerne unterstützend! Aber auch nachweislich, lieber Kol­lege: 13 Enkel sind, glaube ich, ganz gut, und ich wünsche mir zu Weihnachten, es mö­gen 14 werden! (Beifall beim Team Stronach.)

Den vorliegenden beiden Tagesordnungspunkten werden wir vom Team Stronach zu­stimmen. Zu der Thematik, die angesprochen und diskutiert wurde, sage ich: Selbst­verständlich, wenn jemand eine Versehrtenrente hat, sollte das unbedingt berücksich­tigt werden und sollte es zu keinen Kürzungen führen.

Zum Tagesordnungspunkt 9: Fleiß muss sich lohnen. – Ja, das ist ganz wesentlich, ei­ne klare Ansage, und ich denke, wir sollten hier sogar noch ausweiten und nicht nur die Studierenden in unserem Staat berücksichtigen, sondern diesen so oft zitierten Spruch „Handwerk hat goldenen Boden“ auch leben. Warum schließen wir die Lehrlinge nicht bis zum 24. Lebensjahr mit ein? – Ich habe gestern bereits bei der Budgetdiskussion erwähnt, dass die Lehrlinge mit dem ersten Tag der Lehrlingsentschädigung bereits wie­der zu Beitragszahlern werden. Warum sollten wir hier nicht auch länger die Kinderbei­hilfe leisten, denn vielleicht könnten wir dann auch die Forderung der Wirtschaft nach mehr Fachkräften wesentlich schneller erfüllen, wesentlich gezielter erfüllen. Ich denke, auch hier könnte die Regierung einen glaubwürdigen Schritt setzen, indem wir hier ne­ben der studierenden Bevölkerungsgruppe auch die Lehrlinge gezielter unterstützen.

Wir werden diese beiden Anträge unterstützen. (Beifall beim Team Stronach.)

18.54


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Schmid. – Bitte.

 


18.54.37

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Mein Beitrag zur Familienbeihilfe: Eltern studierender Kin­der erhalten über das 19. Lebensjahr ihres Kindes hinausgehend Familienbeihilfe. Für diese studierenden Kinder gilt für den neben dem Studium überwiegend in der Freizeit erworbenen Verdienst bei der Versteuerung eine Obergrenze von 10 000 € jährlich. Kommt es zu einem Verdienst oberhalb dieser 10 000 € wird nach der bisher gültigen Gesetzeslage den Eltern der überschreitende Beitrag von der Familienbeihilfe in Abzug gebracht. Das Studieren der Kinder stellt für deren Eltern eine nicht unerhebliche und langfristige finanzielle Belastung dar. Davon unabhängig trägt Arbeit und ein damit ver­bundener gewisser, durch den Studierenden selbständig erworbener Verdienst zu einer Steigerung der Wertschätzung bei.

Für die Eltern allerdings laufen die Kosten für Unterkunft, Lebenserhaltung und der­glei­chen auch in der studienfreien Zeit weiter, wobei auf das durch die Studierenden ver-


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