Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 105

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Jahres eine sys­tematische Analyse und Evaluierung sämtlicher Ermittlungsmethoden und -befugnisse vorzulegen, durch die Menschen überwacht werden. Im Anschluss daran muss eine in­tensive Überprüfung der Ergebnisse erfolgen und Maßnahmen, die nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind, aufgehoben werden. Ebenso müssen alle zukünftigen Gesetze, die in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, jährlich auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft und im Zweifel wieder aufgehoben werden.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


13.26.23

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Wenn man dem einen oder anderen Abgeordneten zuhört, be­kommt man das Gefühl, als würde hier nicht über den österreichischen Sicherheitsbe­richt referiert, sondern über einen ganz anderen.

Ich darf Ihnen einige Zahlen, Daten und Fakten des österreichischen Sicherheitsbe­richtes nennen, der sehr gut ausschaut und mit dem man vor allem einen guten Ver­gleich im Long Run, sprich innerhalb der letzten zehn Jahre, anstellen kann, vor allem, was die Kriminalitätsrate betrifft.

Die Zahl der Delikte lag noch vor zehn Jahren bei 604 000 Delikten, im Jahr 2013 bei 546 000 Delikten und im Jahr 2014 nur noch bei zirka 527 700 Delikten. Das ergibt, mathematisch berechnet, einen Rückgang der Kriminalität im Ausmaß von 3,4 Prozent.

Schaut man sich die einzelnen Deliktsfelder an, sieht man auch hier eine sehr gute, positive Entwicklung. Ich denke dabei etwa an den Bereich der Kfz-Diebstähle, dort er­gibt sich ein Rückgang um 13,8 Prozent. Schauen wir uns den Bereich der vorsätzli­chen Tötung an: Auch da zeigt sich ein Rückgang von 31,8 Prozent auf 107 Fälle. Schauen wir uns den Bereich der Wirtschafts- und Betrugsdelikte an: Dort ergibt sich eine Anzeigenreduktion im Ausmaß von 9,8 Prozent. Auch im Bereich der Cyberkri­minalität zeigt sich ein Rückgang im Ausmaß von 10,8 Prozent.

Das bedeutet, die Entwicklungen, die Investitionen der letzten Jahre machen sich be­zahlt. Ich denke dabei an die Entwicklung der Cyber-Sicherheitsstrategie, an die Errich­tung des Cybercrime-Kompetenzzentrums.

In diesem Jahr war es uns wichtig, auf die internationale Zusammenarbeit zu setzen und vor allem die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden auf internationa­ler Ebene zu forcieren. Hervorstreichen möchte ich hier vor allem die Errichtung und Eröffnung der INTERPOL-Außenstelle in Singapur; eine Außenstelle, die die einzelnen Länder intensiv und umfassend bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität unterstützt. Das heißt, wir arbeiten sowohl mit INTERPOL als auch mit Europol aufs Engste zu­sammen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schauen wir nicht nur auf die Kriminalitäts­rate, sondern vor allem auch auf die Aufklärungsrate. Wir können stolz darauf sein, dass es gelungen ist, dass die Aufklärungsrate wieder bei 43,1 Prozent liegt. Das ist zum dritten Mal der höchste Wert. Bei den Gewaltdelikten haben wir eine Aufklärungs­quote von 82,8 Prozent, das ist ebenfalls ein Höchstwert der letzten Jahre.

Für all diese Erfolge – sowohl im Bereich des Rückgangs der Kriminalität als auch bei der Aufklärungsquote – darf ich mich bei allen Polizistinnen und Polizisten für ihr groß-


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