Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 216

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Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 860 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. (Abg. Hagen: Was ist mit dem Ertlschweiger?)

Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Aus­schusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 861 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 862 der Beilagen zur Kennt­nis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

19.55.069. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorla­ge (822 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sprengmittelgesetz 2010 geändert wird (SprG-Novelle 2015) (865 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


19.55.26

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Unter diesem Tagesordnungspunkt beschäftigen wir uns mit einer No­velle des Sprengmittelgesetzes. Anlass dafür waren im Wesentlichen neue EU-Vorga­ben für zivil genutzte Explosivstoffe.

Ich glaube, wir alle haben gerade am vergangenen Wochenende öffentlichkeitswirk­sam gesehen, wo und für welche Zwecke Explosivstoffe im zivilen Bereich eingesetzt werden, bei der Sprengung des Kraftwerks in Voitsberg. Das Ergebnis ist bekannt, mög­licherweise wird man dort noch ein bisschen nachladen müssen, um es endgültig zu beseitigen.

Ziel der Vorgaben war es, in allen Staaten der EU dieselben Standards für die Be­reitstellung und vor allem für die Konformitätsbewertung von Explosivstoffen zu errei­chen und gleichzeitig aber auch – das ist natürlich innerhalb der EU immer wieder wich­tig – den freien Warenverkehr sicherzustellen. Konkret darf ein Schieß- und Sprengmit­tel künftig erst dann in den Verkehr gebracht werden, wenn die Konformität von einer Konformitätsbewertungsstelle bescheinigt wird. Zudem – wichtig – eine entsprechende Kennzeichnung mit einer Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache, damit sie auch wirklich von jedem gelesen und verstanden werden können. Aus­druck dieser Konformitätsbewertung ist das CE-Kennzeichen.

In Summe, so glaube ich, keine spektakuläre Regelung, aufgrund von EU-Vorgaben aber notwendig und daher eine sinnvolle Regelung. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

19.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


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