Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 217

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19.56.53

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Mein Vorredner hat es schon angesprochen: Die Novelle ist nicht so spektakulär, aber manchmal doch spektakulär in ihrer Wirkung. Er hat das Beispiel von letztem Wochenende in der Steiermark schon erwähnt, wobei man dazu sagen muss, man kennt das aus Fernsehdokumentationen. Es ist nicht das erste Gebäude, das in seiner Gesamtheit so stehen geblieben ist, ich habe schon Bilder gesehen, wo ganze Hochhäuser in sich hätten zusammenfallen sollen, dies aber nicht geschehen ist. Also denke ich, da wird noch ein wenig Arbeit notwendig sein.

Wir erinnern uns alle an die „Muppet Show“ vor vielen Jahren, da hat es den Crazy Harry gegeben. Der Pyrotechnik-Experte hat uns damals zwar pädagogisch nicht sehr sinnvoll, aber doch aufgezeigt, was alles mit Sprengstoff geschehen kann, nicht nur mit militärischen, sondern – in diesem Gesetz – mit zivilen Sprengstoffen. Aber wir wissen auch, dass es notwendig ist, dass so ein Material eingesetzt wird, sei es im Bergbau, sei es bei Lawinensprengungen, sei es im Tunnelbau oder, wie in Voitsberg, bei der Sprengung von alten, nicht mehr benötigten Gebäuden.

Daher ist es umso wichtiger, dass es Regelwerke gibt, die das ordnungsgemäß lösen. Damit in Europa eine einheitliche Vorgangsweise zum Schutz, zur Sicherheit der damit handelnden Personen, der damit arbeitenden Menschen, aber auch zur Sicherheit der Umwelt gewährleistet ist, ist es gut, dass es eine Harmonisierung gibt. Das ist ein wich­tiger Aspekt. Es ist, glaube ich, auch eine Materie, der alle Fraktionen ihre Zustimmung erteilen werden.

Auch zu erwähnen sind die neu eingearbeiteten Datenschutzbestimmungen – das ist in diesem Sprengmittelgesetz jetzt neu drinnen –, weil es natürlich mit der Europäischen Union, mit der Kommission, mit diversen Behörden und Stellen auch Datenaustausch geben muss. Das ist auch wichtig, weil es ein spezieller Sicherheitsaspekt ist und dazu beiträgt, dass sich die Wirtschaftsakteure darauf verlassen können, dass ordnungsge­mäß Handel betrieben wird, dass ordnungsgemäß gearbeitet wird, aber auch zum Schutz der Bevölkerung beiträgt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP.)

19.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


19.59.20

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minis­ter! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Sprengmittelgesetz soll novelliert werden, Anlass dafür sind neue EU-Vorgaben für zivil genutzte Explosiv­stoffe. Es ist ganz wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese Pro­dukte mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Auf Hersteller, Importeure und Händler kommen neue Informations- und Aufbewahrungspflichten zu, zusätzlich werden ihnen Kontrollaufgaben übertragen.

Ganz wichtig ist aber auch, dass solche Produkte den Sicherheitsanforderungen ent­sprechen. Entsprechen sie nicht den Sicherheitsanforderungen, sind unverzüglich die Behörden zu verständigen.

Gemäß den EU-Vorgaben soll bis Ende April 2016 dieses Sprengmittelgesetz novelliert werden, um europaweit ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt zu gewährleisten. Ein richtiger Ansatz! – Herzlichen Dank.

20.00

20.00.13

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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