Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 219

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Beim Tagesordnungspunkt 11 handelt es sich um einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik. Es geht dabei um die vertiefte und besse­re Zusammenarbeit der Polizei. Diese muss den Gegebenheiten angepasst werden, und zwar schon aufgrund der Grenzkontrollen, die man gemeinsam machen könnte. Es geht um den Datenaustausch im Netz, um Hilfestellung und um die verkürzte Ab­wicklung von Strafsachen, die in diesen beiden Ländern anfallen.

Ich bitte dafür um Ihre Zustimmung. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

20.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


20.04.00

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Innenministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Werte Kollegen! Bereits in der letzten Innenausschuss­sitzung war das Abstimmungsergebnis zur Regierungsvorlage 844 der Beilagen: Ver­trag zwischen der Republik Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechi­schen Republik über den Dreiländergrenzpunkt March – Thaya einstimmig. Dieser Staats­vertrag soll heute hier auch gemäß § 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt werden.

Das Ziel des heutigen Beschlusses ist eine endgültige Festlegung des Dreiländer­grenzpunktes Thaya – March sowie die Inkraftsetzung eines trilateralen Vertrages, mit dem der gemeinsame Dreiländergrenzpunkt March – Thaya als unbeweglich festgelegt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der zweite Themenschwerpunkt der aktuellen Debatte betrifft den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrages zwischen der Republik Öster­reich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen. Diese Gesetzesmaterie wird hier heute ebenfalls zur Be­schlussfassung vorgelegt.

Ziel ist es, den bestehenden Vertrag beziehungsweise das Übereinkommen gemäß den aktuellen Rahmenbedingungen zu adaptieren, zu modernisieren, die Effizienz bei der Abwehr von Gefahren, bei der Verhütung und Verfolgung von strafbaren Handlun­gen weiter zu steigern, aber auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ver­bessern.

Der Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Tschechien und Österreich wurde im Juli 2005 unterzeichnet und ist seit Juli 2006 in Kraft. Also zehn Jahre sind seither vergangen, in welchen sich einiges ereignet hat: Österreich und Tschechien wurden Schengen-Mitglied, der internationale Rechtsbestand hat sich weiterentwickelt, et cetera, et cetera. Um die hohe Qualität der polizeilichen Zusammenarbeit weiter zu gewährleisten, muss daher eine Adaptierung durchgeführt werden.

Zum Schluss noch folgende Anmerkungen, weil heute schon mehrmals von Politikern die Aussage getroffen worden ist, Grenzzäune errichten zu wollen: Ich habe es schon im Innenausschuss mehrmals gesagt: Ich halte nichts von dieser Idee. Bauliche Maß­nahmen sind notwendig, da gebe ich recht, aber wir brauchen keine Grenzzäune. Au­ßerdem brauchen wir für die Überwachung der Grenzzäune Personal, aber wir haben, wie alle hier wissen, kaum ausreichend Personal zur Verfügung. Gerade bei der Polizei gab es unter Blau-Schwarz-Orange – und dies habe ich auch schon mehrmals gesagt, Herr Kollege Darmann – von 2000 bis 2006 ein Minus von 3 000 Polizistinnen und Poli­zisten.

Wir brauchen bei der Polizei mehr Personal, darum darf ich Sie, Frau Innenministerin, ersuchen. Gerade im Grenzbereich wurden in meinem Bezirk Gänserndorf 25 Planstel-


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