Wir haben es geschafft, zwischen Salzburg und Wien in 2 Stunden und 22 Minuten zu verkehren. Das ist, glaube ich, eine gute Konkurrenz zum Kraftfahrzeug auf der Autobahn – das ist in Wirklichkeit die Konkurrenz der ÖBB. Wir haben es auch geschafft, dass viele Menschen ihren täglichen Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Für uns ist es ganz wichtig, dass diese Menschen gute Verbindungen auch in der Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln haben, zum Beispiel mit dem Bus und der Bahn. (Abg. Moser: … Mühlkreisbahn … Linz!) Das bewirkt, dass die Gesamtwege kürzer werden, und daher haben wir den integralen Taktfahrplan vereinbart und ins Gesetz geschrieben.
Jeder größere Bahnhof wird ein sogenannter Takt-Knoten sein. Es geht darum, dass alle lokalen Umsteigeverbindungen zur gleichen Zeit abfahren, egal ob Bus oder Bahn. Der Kunde braucht also zum Umsteigen nie wieder einen Fahrplan. Alle Infrastrukturmaßnahmen sind darauf ausgerichtet. Das bedeutet, dass wir weniger investieren müssen und dass sich diese Investitionen auch besser rechnen. Österreichweit soll dieser Taktfahrplan ganz fertiggestellt sein, wenn wir die Südstrecke 2025/2026 einrichten werden.
Die gesetzliche Regelung ist diskriminierungsfrei. Das heißt, alle Verkehrsträger auf der Schiene können sich daran orientieren.
Lieber Herr Abgeordneter Willi, ich muss erklären: Wir haben in Österreich 52 Unternehmen, die eine eisenbahnrechtliche Bewilligung haben, und wir haben 14 Unternehmen in Österreich, die im Personenverkehr transportieren dürfen. Österreich ist das liberalste Land in der Europäischen Union. Bei uns kann sich jeder um eine Konzession bewerben, und das haben auch viele ausländische Anbieter getan. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Ich glaube, das ist ganz wichtig.
Für mich ist erstens ganz entscheidend, dass wir guten Service für die Personen anbieten, für die Menschen, die das nutzen werden. Zweitens ist mir – und das unterscheidet uns von der SCHIG – bei der Kontrolle oder bei der Marktordnung wichtig, dass die nicht für die Verkehrssicherheit zuständig ist, und nur in dem Feld, wo es eine Verkehrssicherheitsfrage gibt, kann das Ministerium auch einschreiten. Die marktorientierten Aufgaben liegen beim Regulator. Das ist gut so, und das ist auch in diesem Gesetz vorgesehen. Ich ersuche um Ihre Unterstützung für dieses Gesetz! (Beifall bei der SPÖ.)
21.54
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
21.54
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sie haben ja den integralen Taktfahrplan angesprochen, der mit diesem Gesetzestext nun verankert wird. Kollege Willi, eigentlich ist es mir egal, ob wir eine ganze Seite oder fünf Sätze brauchen, wichtig ist, dass der Kunde davon profitiert. Das hast du ja auch gesagt, und deswegen verstehe ich nicht, warum ihr nicht zustimmt, denn dieser Taktfahrplan ist etwas ganz Wichtiges. Wir haben es in Österreich schon einmal probiert, damals unter Herrn Draxler, das ist ja angesprochen worden, aber es ist einfach nicht weitergegangen.
Jetzt ist es da aber enthalten, und es steht auch klar drinnen, dass jene Verkehrsunternehmen, die diese Knotenanbindungen anbieten, auch in der Trassenvergabe bevorzugt werden. Ich glaube, es ist etwas ganz Wichtiges, dass der Kunde die Möglichkeit hat, so schnell wie möglich von A nach B zu kommen. Damit werden wir unsere Vorgabe, Land der Bahnfahrer zu sein, auch weiter ausbauen können – wenn diese Intervalle auch funktionieren.
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