Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 257

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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der dem Bericht des Verkehrsausschusses (871 d.B.) über die Regierungsvorlage (845 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz, das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunika­tionsendeinrichtungen und das Postmarktgesetz geändert werden, angeschlossene Ge­setzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In § 37 Abs. 2 wird die Wortfolge ‚ein Jahr‘ durch ‚drei Jahre‘ ersetzt.“

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Ich bitte um Ihre Zustimmung. Sie haben noch einmal die Chance, es sich zu überle­gen und mitzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

22.17


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Verkehrsaus­schusses (871 d.B.) über die Regierungsvorlage (845 d.B.) betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz, das Bun­desgesetz über Funkanalgen und Telekommunikationsendeinrichtungen und das Post­marktgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verkehrsausschusses (871 d.B.) über die Regierungsvorlage (845 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz, das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunika­tionsendeinrichtungen und das Postmarktgesetz geändert werden, angeschlossene Ge­setzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In § 37 Abs 2 wird die Wortfolge „ein Jahr“ durch „drei Jahre“ ersetzt.

Begründung

Ad I.

Zentrales Anliegen ist es, dem Regulator RTR GmbH durch den Gesetzgeber ein Ins­trument einzuräumen, welches für Unternehmen der Telekombranche künftig ein höhe­res Maß an Planungssicherheit schafft. Die vorgesehene Auslauffrist für aufgehobene Regierungsmaßnahmen von maximal 1 Jahr in § 37 Abs. 2 ist inbesondere für weitrei­chende Regulierungsmaßnahmen zu eng gefasst. Vor dem Hintergrund der zuneh­mend dynamischen Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen sind zahl­reiche Anbieter gezwungen, weitreichende Maßnahmen zu ergreifen um entweder ihre Geschäftsmodelle umzustrukturieren oder sich gar aus dem Markt zurück zu ziehen.

Da derartige Prozesse sehr aufwendig sind, bedarf es einer strukturierten und durch­dachten Planung, welche auch einen nicht unerheblichen Zeitaufwand in Anspruch nicht. Unternehmen folgen zumeist einem Planungshorizont von zumindest drei bis fünf Jahren, weshalb sich die Vereinigung der Österreichischen Internet Service Provider (ISPA) wie auch der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) nachdrücklich


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