Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Der dem Bericht des Verkehrsausschusses (871 d.B.) über die Regierungsvorlage (845 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz, das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und das Postmarktgesetz geändert werden, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. In § 37 Abs. 2 wird die Wortfolge ‚ein Jahr‘ durch ‚drei Jahre‘ ersetzt.“
*****
Ich bitte um Ihre Zustimmung. Sie haben noch einmal die Chance, es sich zu überlegen und mitzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
22.17
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Verkehrsausschusses (871 d.B.) über die Regierungsvorlage (845 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz, das Bundesgesetz über Funkanalgen und Telekommunikationsendeinrichtungen und das Postmarktgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Verkehrsausschusses (871 d.B.) über die Regierungsvorlage (845 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz, das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und das Postmarktgesetz geändert werden, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. In § 37 Abs 2 wird die Wortfolge „ein Jahr“ durch „drei Jahre“ ersetzt.
Begründung
Ad I.
Zentrales Anliegen ist es, dem Regulator RTR GmbH durch den Gesetzgeber ein Instrument einzuräumen, welches für Unternehmen der Telekombranche künftig ein höheres Maß an Planungssicherheit schafft. Die vorgesehene Auslauffrist für aufgehobene Regierungsmaßnahmen von maximal 1 Jahr in § 37 Abs. 2 ist inbesondere für weitreichende Regulierungsmaßnahmen zu eng gefasst. Vor dem Hintergrund der zunehmend dynamischen Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen sind zahlreiche Anbieter gezwungen, weitreichende Maßnahmen zu ergreifen um entweder ihre Geschäftsmodelle umzustrukturieren oder sich gar aus dem Markt zurück zu ziehen.
Da derartige Prozesse sehr aufwendig sind, bedarf es einer strukturierten und durchdachten Planung, welche auch einen nicht unerheblichen Zeitaufwand in Anspruch nicht. Unternehmen folgen zumeist einem Planungshorizont von zumindest drei bis fünf Jahren, weshalb sich die Vereinigung der Österreichischen Internet Service Provider (ISPA) wie auch der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) nachdrücklich
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