Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 258

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

für eine Verlängerung der Auslauffrist für aufgehobene Regulierungsmaßnahmen auf drei Jahre aussprechen. Dabei hat die Länge der Auslauffrist den mit der Aufhebung der regulatorischen Maßnahmen verbundenen Konsequenzen für die gesamte Bran­che sowie der möglichen Gefährung von Arbeitsplätzen Rechnung zu tragen.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


22.18.07

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist unumstritten, dass die ste­tig wachsende Durchdringung der Digitalisierung durchaus ein Thema ist, dass auch die Zunahme an datenintensiven Diensten ein Thema ist und dass uns das gleicher­maßen natürlich auch vor eine Herausforderung stellt, was unsere Datennetze betrifft. Diesbezüglich ist sowohl auf österreichischer als auch auf europäischer Ebene einhel­lig die Meinung, man muss auch in den Ausbau der Breitbandinfrastruktur investieren, und man hat diesbezüglich auch einige Strategien vorgelegt. Das darf ich Kollegin Mo­ser vielleicht auch ans Herz legen: In der Breitbandstrategie 2020 sind natürlich neben den Definitionen, die hier im Gesetz festgeschrieben sind, auch die Zielsetzungen de­finiert, was den Breitbandausbau in Österreich betrifft.

Die Richtlinienumsetzung, die diesem Vorhaben auch Rechnung trägt, ist auf jeden Fall vor allem dafür gedacht, auch zu einer Kostensenkung im Breitbandausbau zu kommen – durch eine bessere Kommunikation, durch einen besseren Informationsaustausch und durch Synergien, wenn es um Bauarbeiten, Grabungsarbeiten geht, die die Telekom­munikationsunternehmen nutzen können, um ihre Infrastruktur mitzuverlegen. Ich glau­be, das ist durchaus eine Möglichkeit, um Doppelgleisigkeiten zu minimieren, um nicht alle Straßen wieder aufzugraben, wo schon ein Kanalnetz gemacht worden ist, son­dern das gleich mitzunutzen. Das ist die Grundessenz dieser Richtlinie.

Die entsprechende Infrastrukturdatenbank und die Stelle zur Erteilung der Baugeneh­migungen wird bei der RTR angesiedelt. Es ist sinnvoll, das in einer Hand zu haben, damit auch das bestehende Netz, die bestehende Infrastruktur in Österreich in ihrer Gesamtheit ersichtlich ist. Das ist uns deswegen wichtig, weil es eben auch im Zuge der noch kommenden Breitbandförderung wichtig sein wird, in die unversorgten Gebie­te zu investieren und zu wissen, was da schon vorliegt. Da sprechen wir – genauso wie beim vorigen Tagesordnungspunkt – wiederum vom ländlichen Raum und davon, dass dieser an die Datenautobahn angebunden wird.

Zusätzlich zur Umsetzung der Richtlinien gibt es natürlich auch einige Themen betref­fend den Konsumentenschutz; mein Kollege Philip Kucher hat hier die wesentlichen Punkte schon angesprochen.

Ich möchte auch dem Herrn Minister Danke sagen, weil in diesem Bereich natürlich im­mer auch Konsumenten- und auch Wirtschaftsfragen abgewogen werden müssen, weil es vielleicht im Gegensatz zur Richtlinie wieder zu einer Kostenintensivierung kommen könnte, obwohl die Richtlinie sagt, wir wollen Kosten reduzieren; das sollte auf der an­deren Seite nicht wieder jemandem aufgebürdet werden.

Ich möchte mir auch nicht nehmen lassen, noch einmal auf das Thema elektronische Rechnung zu sprechen zu kommen. Das habe ich auch im Ausschuss angesprochen, weil ich da durchaus auch schon einen mutigeren Schritt gegangen wäre, weil wir sehr oft auch über die Chancen und die Herausforderungen der Digitalisierung sprechen. Staatssekretär Mahrer und Staatssekretärin Steßl verhandeln hier auch die digitale Roadmap, wo es auch um die Nutzung der Chancen geht. Ich glaube, es wäre durch-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite