Mit dem gegenständlichen Bundesgesetz wird u.a. die Finanzierung der RTR-GmbH novelliert, welche den Geschäftsapparat der KommAustria bildet. Gemäß § 2 Abs. 3 Z 7 KommAustria-Gesetz soll die KommAustria durch ihre Tätigkeit, u.a. als Rechtsaufsichtsorgan des ORF, zur Förderung der Standortqualität auf hohem Niveau beitragen. Die Aufgabe des Funkhauses gefährdet die Standortqualität.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, in Gesprächen mit der ORF Geschäftsführung alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um einen Verkauf des Funkhauses in der Argentinierstraße zu verhindern, sowie den Kulturstandort und die Senderidentität von Ö1 zu bewahren.“
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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
22.26
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Keine Angst, ich habe mir keine Briefe selbst geschickt, sondern ich beziehe mich bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes grundsätzlich auf den Bereich Netzausbau, und ich muss dazu sagen, diese Änderung ist an sich eine gute Sache, vorausgesetzt, Herr Bundesminister, es wird auch alles so umgesetzt, wie es geplant ist.
Frau Kollegin Himmelbauer hat es bereits erwähnt: Es werden hier in Zukunft einfach Synergien besser genützt, und der Ausbau des Kommunikationsnetzes wird effizienter gestaltet.
Wir haben es vorher schon gehört: Es gibt einen besseren Zugang zu bereits vorhandenen Infrastrukturen – das verringert die Bautätigkeiten und vor allem die Doppelgleisigkeiten und senkt somit die Kosten, wobei zu hoffen ist, dass diese Kostensenkung dann auch entsprechend an die Konsumenten weitergegeben wird.
Wir haben den Zugang zu den Mindestinformationen – auch sehr wichtig –, damit kann das Potenzial von gewissen Gebieten im Hinblick auf ihre Telekommunikationsinfrastruktur besser eingeschätzt werden, man kann vernetzter planen; also auch das ist ein richtiger und wichtiger Schritt.
Weiters gibt es dann ja auch – ich finde, das ist der zentrale Punkt in diesem Bereich – die geplante Einrichtung der zentralen Informationsstelle. Dort wird es dann einen regen Informationsaustausch geben, so das so umgesetzt wird, wie es geplant ist, und es kann auch der Ausbau kostengünstiger durchgeführt werden. Studien besagen ja, dass es eine Kostenreduktion von bis zu 25 Prozent geben soll; also auch das ist sicherlich eine gute Sache für die Konsumenten, wenn man die Einsparungen dann auch entsprechend weitergibt.
Wichtig ist aber, was im Evaluierungsbericht 2013 steht. In Wirklichkeit sollte ja diese Gesetzesänderung auch die Konsequenz daraus sein, denn wir sehen, dass die Versorgung in Österreich mit dem Festnetz-Breitband zwar an sich sehr gut ist, aber die technisch derzeit adäquaten Anschlüsse, die Next Generation Access genannt werden, also über 30 Mbit, gehörig hinterherhinken.
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