Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 126

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punkte stellen sicher, dass die Hypotheken an die richtigen Menschen kommen, an Leu­te, die den Zinsvorteil in Anspruch nehmen, wo die Finanzierung mit einer Immobi­lie abgesichert ist und dabei keine unverhältnismäßigen Risiken eingegangen werden.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dieser Vorlage. (Beifall bei der SPÖ.)

15.29


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte. (Abg. Jarolim: Schlag auf Schlag!)

 


15.29.45

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Weg zu einer eigenen Wohnung läuft für viele Menschen über einen Kre­dit. So leisten sich auch viele Menschen eine Wohnung. Man kauft sich eine Wohnung zwar meistens nur einmal im Leben, aber es ist eine große Geldsumme, um die es da geht, und daher ist es schon gut, wenn es klare Normen gibt, denn es gibt ja auch Risi­ken dabei: Wie schaut es mit den Rückzahlungsraten aus? Kann man sich die in spä­teren Jahren noch leisten? Wie entwickeln sich die Zinsen? Gibt es ein Rücktrittsrecht?

SPÖ und ÖVP legen nun mit diesem Bundesgesetz eine Regierungsvorlage vor, die die Wohnkreditnehmer besser schützen soll.

Worum geht es? Es geht um ehrliche Werbung. Es geht um die umfassende Informa­tionspflicht. Es geht um eine faire Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers. Es geht um die Bedenkzeit und das Rücktrittsrecht der Kreditnehmer. Und es geht um die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung, sofern der Verbraucher dies wünscht.

Als Sozialdemokrat begrüße ich, dass nun klare, zum Teil sehr strenge Bestimmungen vorhanden sind, die den Kreditverbraucher schützen sollen.

Zur Werbung: Bisher haben die Kreditgeber, meist Banken, aber auch private Geldge­ber, mit dem günstigstmöglichen Zinssatz werben können, aber nicht jeder Kreditkunde hat die beste Bonität mit den niedrigsten Zinsen. Unsere Regierungsvorlage schlägt nun das englische Modell vor. Das heißt, das Kreditinstitut darf die Kredite nur mit ei­nem repräsentativen Zinssatz bewerben und nicht mit dem theoretisch niedrigstmög­lichen, so nach dem Motto: Ab 0,9 Prozent sind Sie schon dabei! Das heißt, die Mehr­heit der Kreditnehmer muss diesen Zinssatz nun tatsächlich konkret erhalten. Ich glau­be, das ist ein großer Schritt zu einer seriöseren Bewerbung von Wohnkrediten, von Immobilienkrediten, ganz einfach ein weiterer Schritt zu mehr Konsumentenschutz und daher sehr zu begrüßen.

Zweitens regelt das neue Gesetz auch die Informationspflichten der Kreditgeber, also im Wesentlichen der Banken. Der Kreditnehmer muss nun umfassend und vorvertrag­lich informiert werden. Dazu dient ein einheitliches Formular (ein Formular in die Höhe haltend) – ESIS, europäischer Standard. Diese Vereinheitlichung dient auch dazu, dass der Kreditnehmer nun alle Eckdaten zum Kredit schwarz auf weiß in die Hand bekommt.

Was heißt das in der Praxis? In der Praxis heißt das, dass man die Anbote von drei Banken ganz gut, übersichtlich und unkompliziert miteinander vergleichen kann. Das ist gut für den Wettbewerb, würde ich sagen, und vor allem auch gut für die Verbrau­cher von Krediten.

Diese Vorlage von SPÖ und ÖVP ist ein Kompromiss, aber im Großen und Ganzen ein Kompromiss mit einer ganzen Reihe von Verbesserungen für den Konsumenten, daher bitte ich um breite Unterstützung. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

15.33

15.33.29

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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