Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 125

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Durch die Zusammenfassung in einem eigenen Gesetz ist nun für hypothekarisch besi­cherte Kredite und für Kredite, die dem Erwerb einer Liegenschaft dienen, das Hypo­thekar- und Immobilienkreditgesetz maßgeblich. Für alle anderen Verbraucherkredite gilt weiterhin das Verbraucherkreditgesetz. Das ergibt Sinn, und das dient auch der Über­sichtlichkeit und Klarheit.

Die heutige Beschlussfassung erfolgt mehr als vier Monate vor dem Inkrafttreten des Gesetzes. Auch das ist gut, denn dadurch haben alle Beteiligten ausreichend Gelegen­heit und Zeit, um sich auf diese Neuerungen einzustellen.

Alles in allem ist es eine wirklich konsumentenfreundliche Regelung, die aber auch die Bedürfnisse der Wirtschaft ausreichend berücksichtigt. Es ist eigentlich ein wirklich sehr gelungener und juristisch gediegener Entwurf, den ich unserer Fachabteilung zu ver­danken habe, der ich einmal mehr für ihre hervorragende Arbeit danken möchte. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Schrangl.)

15.25


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort.  Bitte. (Abg. Jarolim: He, Ruth! Das war jetzt überraschend! Im Croquis steht das nicht so drinnen!)

 


15.26.01

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hypothekarkredite sind in der Immobilienwirtschaft ein sehr wichtiges Element, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich.

Im Jahr 2007 konnten wir miterleben, welch zerstörerisches Potenzial in diesem Fi­nanzinstrument liegt. Es war der verantwortungslose Umgang mit Hypothekarkrediten, der die große Finanzkrise, die als Subprime-Krise in den USA ihren Ursprung gehabt hat, verursacht hat. Während in den USA ein funktionierender Mietwohnungsmarkt weit­gehend unbekannt ist und das meist mit Fremdmitteln finanzierte Eigenheim der Re­gelfall ist, haben wir in Europa eine wesentlich bessere Situation. Hier ist der spekula­tive Aspekt bei Weitem nicht so ausgeprägt.

Die Hypothek ist auch in Österreich ein probates Mittel zur Eigentumsfinanzierung, wo­bei in Österreich die Objekte in der Regel nicht mit mehr als 60 Prozent des Wertes belehnt werden. Sogenannte Subprimes, schlecht belehnte Immobilienkredite, gibt es in Europa hauptsächlich in Großbritannien, in den Niederlanden und in Belgien. Da se­hen wir auch die Uneinheitlichkeit in Europa: In den Niederlanden sind die Kreditzinsen zu hundert Prozent steuerlich abzusetzen, in Großbritannien gar nicht. Das zeigt, so denke ich, dass gewisse Mindeststandards notwendig sind. Der Hypothekarmarkt muss ein sicherer Markt sein, und es ist hier auch zu erkennen, welch wichtige Rolle diese EU-Richtlinie hat, die die Grundlage dieses Gesetzes darstellt.

Die Verbesserungen, die dieses Gesetz mit seinen weitreichenden Bestimmungen bringt, wurden ja schon sehr detailliert dargelegt. Vereinfacht gesagt: Dieses Gesetz garan­tiert verbesserte Konsumentenschutzbestimmungen, das heißt, eine transparente Kos­tenabschätzung, Schutz vor irreführender Werbung sowie einen standardisierten Um­gang mit den Geldinstituten, sodass eine Vergleichbarkeit gegeben ist.

Wenn zum Beispiel ein Kredit über 100 000 € aufgenommen wird und der variable Zins­satz 1,75 Prozent beträgt, dann kommen ja eine Reihe von Gebühren und Zahlungen dazu, und es muss jetzt ausgewiesen werden, wie viel der effektive Zinssatz beträgt, denn das kann sehr unterschiedlich sein – in diesem Beispiel sind es 2,27 Prozent. Dies bringt vollkommene Transparenz für die Konsumenten, die nun gut vergleichen kön­nen, welche Kredite angeboten werden.

Es wird also eine bessere Informationspflicht, standardisierte Formulare und eine ge­setzlich geregelte Bedenkzeit geben; auch das wurde schon ausgeführt. All diese Eck-


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