Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 128

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staaten; das ist klar. Ganz im Speziellen geht es um eine Stärkung der individuellen und gemeinsamen Fähigkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung europaweit.

Zwecks Vereinfachung und Beschleunigung des Auslieferungsverfahrens zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten des Europarates und im Einklang mit den Grundprinzi­pien des jeweiligen nationalen Rechts wurde im Rahmen des Europarats das Vierte Zusatzprotokoll ausgearbeitet, welches am 20. September 2012 auch im Rahmen einer Justizministerkonferenz in Wien zur Unterzeichnung aufgelegt und auch von der Repu­blik Österreich unterzeichnet wurde.

Es sieht Änderungen und Ergänzungen des Stammübereinkommens vor, darunter auch: die eingetretene Verjährung nach dem Recht des ersuchten Staates stellt grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund mehr dar; Festlegung des Geschäftsweges zwischen den Jus­tizministerien; eine Frist von grundsätzlich höchstens 90 Tagen zur Entscheidung über ein Ersuchen um Zustimmung zur Verfolgung des Betroffenen wegen weiterer Strafta­ten, sowie eine Regelung, welche Verfolgungshandlungen im ersuchenden Staat unge­achtet der erforderlichen Zustimmung des ersuchten Staates gesetzt werden dürfen; eine Frist von grundsätzlich höchstens 90 Tagen zur Entscheidung über ein Ersuchen um Weiterlieferung und so weiter.

Diese Neuerungen, davon bin ich überzeugt, werden den Auslieferungsverkehr im Ver­hältnis zu jenen Vertragsstaaten erleichtern, die eben nicht Mitglied der Europäischen Union sind.

Ich glaube, es ist ein in diesen Tagen seltenes, aber doch erfreuliches Beispiel dafür, wie europäische Staaten gemeinsam arbeiten können.

Lassen Sie mich auch die Gelegenheit nützen, ein anderes erfreuliches Beispiel zu nen­nen: Wir haben ja vor wenigen Wochen auch hier in diesem Haus Maßnahmen be­schlossen, mithilfe derer man der Schlepperei entgegentreten möchte. Auch da sieht man: Wenn man die zuständigen Regierungsmitglieder arbeiten lässt – in diesem Fall den Justizminister und die Innenministerin –, gibt es erfreuliche Dinge zu berichten. Heute erfolgte ein gelungener Schlag gegen die Schlepperei. Ich glaube, da kann man beiden zuständigen Ministern gratulieren – weiter so! – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

15.38


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner – so sieht es das Croquis vor – ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


15.39.05

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es ist das Wesentliche eigentlich schon gesagt worden. Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Vereinfachung der Auslieferungsvorgänge beschlossen werden.

Entgegen der vormaligen Rechtslage werden jetzt eingetretene Verjährungen von De­likten nicht mehr nach dem Recht des ausliefernden Staates, sondern nach dem jenes Staates, in den ausgeliefert wird, beurteilt.

Es gibt massive Vereinfachungen: Es wird jetzt nicht mehr über den diplomatischen Dienst gespielt, sondern von Ministerium zu Ministerium, wobei auch mit einem einfa­chen Fax und in unbeglaubigter Abschrift vorgegangen werden kann.

Ich denke, dass es hier doch zu einer wesentlichen Erleichterung des zwischenstaat­lichen Verkehrs innerhalb Europas kommen wird. Dadurch, dass die Auslieferungshaft auf 90 Tage verkürzt wird, kommt es auch zu einer budgetären Einsparung und dane­ben natürlich auch zu einer Verkürzung der unerwünschten Hafttage.

Im Grunde genommen führt es auch dazu, dass die jeweils Betroffenen dann in das Land ihrer Herkunft überstellt werden, was auch sicherstellt, dass die jeweilige Haft in


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