dem Land vollzogen wird, wo man eigentlich beheimatet ist und man damit auch die sozialen Kontakte nicht verliert. Das ist auch eine erhebliche Maßnahme für die Resozialisierung.
Ich denke, das ist ein gutes Gesetz, ein guter Fortschritt. Ich freue mich, dass wir das so weit hinbekommen haben. – Gratulation, Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Ertlschweiger.)
15.40
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.
15.41
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Rechtsmaterien wie Auslieferungsübereinkommen haben es so an sich, dass sich vertieft eigentlich nur zwei Arten von Menschen dafür interessieren, die einen sind die Juristen, die anderen sind die Rechtsbrecher.
Nichtsdestotrotz hat sich das Europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957 in den vergangenen Jahrzehnten sehr gut bewährt. Es zählt zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen auf dem Gebiet der Auslieferung, also der zwangsweisen Übergabe von strafrechtlich gesuchten Personen zum Zweck der Strafverfolgung und zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe.
Das Übereinkommen des Europarates wurde bereits in den siebziger Jahren durch das Erste und das Zweite Zusatzprotokoll ergänzt und wird nun durch das Dritte und Vierte Zusatzprotokoll modernisiert. Die Ratifizierung des Dritten Zusatzprotokolls, welches die Rechtsgrundlage für ein rasches Auslieferungsverfahren geschaffen hat, wurde ja erst heuer im Februar hier im Plenum beschlossen.
Das Vierte Zusatzprotokoll von 2012 passt nun einzelne Bestimmungen des Übereinkommens den heutigen Bedürfnissen und den internationalen Entwicklungen an. Es sieht namentlich vor, dass Auslieferungsansuchen unter bestimmten Voraussetzungen elektronisch übermittelt werden können, wie zum Beispiel per Fax oder per Mail.
Es orientiert sich weitestgehend an den entsprechenden im Rahmen der EU erarbeiteten Rechtsinstrumenten und sieht im Kernbereich vor, dass die Auslieferung mit Zustimmung der auszuliefernden Person bereits auf der Grundlage des Fahndungsersuchens bewilligt werden kann. Diese Neuerungen werden den Auslieferungsverkehr im Verhältnis zu jenen Vertragsstaaten erleichtern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind.
Zu guter Letzt die positive Nachricht für den Finanzminister: Die Ratifikation dieses Vierten Zusatzprotokolls wird auf den Bundeshaushalt keine belastenden Auswirkungen haben. (Beifall bei der SPÖ.)
15.43
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
15.43
Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Robuste, transparente und wirksame Auslieferungsabkommen wie jenes, das uns jetzt vorliegt, sind absolut wichtige und unverzichtbare Mittel, zum Beispiel dafür, Gesetze effektiv und grenzüberschreitend anwenden zu können, Straflosigkeit zu vermeiden, global agierenden, verbrecherischen Netzwerken auch wirklich Herr zu werden und die entsprechenden rechtsstaatlichen Mittel dafür in der Hand zu haben.
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