Es ist natürlich wünschenswert, dass wir solch gut funktionierende Auslieferungsabkommen wie dieses, das die Mitgliedstaaten des Europarates sowie Israel, Korea und Südafrika vereint, auch in anderen Bereichen hätten. Ich denke jetzt an das Römische Statut, an die Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofes, das auch ein Auslieferungsübereinkommen in dem Fall vorsieht, wenn die Länder selbst den ICC anrufen und um Verfolgung ersuchen, respektive, wenn der Sicherheitsrat das Mandat erteilt.
Aber gerade der aktuell immer wieder diskutierte Fall von Omar al-Bashir, dem sudanesischen Präsidenten, gegen den ein Haftbefehl des ICC existiert, der aber trotzdem, ohne dass dieser vollzogen wird, auch in diverse Mitgliedsländer des Römischen Statuts und des Internationalen Strafgerichtshofes reisen kann, ohne dass ihm dort etwas passiert, zeigt, wie wichtig eine funktionierende Grundlage für die Umsetzung solcher Auslieferungsabkommen ist.
Was ich damit sagen will, ist, dass es wichtig ist, im Auge zu behalten, dass die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, die Stärkung von demokratischer und guter Regierungsführung, aber auch die Stärkung des Primats des Völkerrechts ganz, ganz wichtige entwicklungspolitische Anliegen sind, wo wir ärmere Länder darin unterstützen und ihnen helfen können, diese internationalen Verträge auch wirklich umzusetzen, auch wirklich zu vollziehen und zum Beispiel, eben wie im Fall des Omar al-Bashir, dass der ICC mit der Vollstreckung des internationalen Haftbefehls in einem Mitgliedstaat wirklich rechnen kann.
Es ist, glaube ich, ein gutes Beispiel dafür, dass wir klarmachen können, dass die Unterstützung von Ländern in ihrer Entwicklung, zum Beispiel was Rechtsstaatlichkeit und demokratische Regierungsführung betrifft, durchaus etwas ist, das uns allen zugutekommt, weil natürlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord – und demnächst auch Aggression – und andere kapitale Verbrechen vor keinen Grenzen Halt machen.
Darum unterstützen wir auch dieses Zusatzprotokoll und sind für jede Verbesserung im Völkerrecht natürlich zu haben. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.46
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Gemäß § 65 der Geschäftsordnung kommen wir nunmehr zur Abstimmung über die Genehmigung des Staatsvertrages: Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen, in 785 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Staatsvertrag die Genehmigung gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz erteilen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird (1309/A)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich mache Sie nur darauf aufmerksam, dass wir jetzt eine erste Lesung, dann eine Kurzdebatte, dann eine Zuweisungssitzung haben, jedoch keine Abstimmung mehr und daher vor Ende der Tagesordnung nicht mehr eingeläutet wird. Ich wollte Sie nur davon in Kenntnis setzen.
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