Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 126

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14.19.47

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Na­türlich ist es eine sehr entspannende, Freuden stiftende Tatsache, dass wir ganz offen­kundig auf eine sehr positive Resonanz bezüglich unserer Tätigkeit im Hohen Haus sto­ßen dürfen.

Es ist ja schon x-mal gesagt worden – und sei nochmals wiederholt –: Wir als Volksan­waltschaft sind genauso wie der Rechnungshof ein Hilfsorgan des Parlaments und die­nen den Aufgaben des Parlaments in Bezug auf Kontrolle der Vollziehung. Wir sind das kleinste oberste Organ. Es sind nicht einmal 0,01 Prozent des Budgets, das für Zwe­cke der Volksanwaltschaft eingesetzt wird. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass wir im Unterschied zum Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019, wo 10 259 000 € vorgesehen waren, jetzt einen Ausgabenvoranschlag von 10 559 000 € haben. Das konn­te und kann dadurch bewältigt werden, indem wir einen Betrag von 300 000 € aus den angesparten Rücklagen auflösen. Wir haben einen Personalstellenplan von 74 Planstel­len. Das heißt, wir haben eine dazubekommen. Wir sind in der Lage – und tun das nach­weislich auch –, die gestellten Aufgaben in einer sehr, sehr effizienten Weise abzuwickeln. Die durchschnittliche Dauer einer Beschwerdeerledigung ist nicht länger als sechs Wo­chen.

Ich danke auch dafür, dass wir als Verfassungsgesetzgeber – verzeihen Sie, dass ich „wir“ sage – die Aufmerksamkeit darauf lenken sollen, dass das Informationsfreiheits­gesetz auf die Volksanwaltschaft überhaupt nicht passt. Aber wenn die Volksanwalt­schaft hier nicht ausgenommen wäre, müssten wir mindestens tausend Bescheide pro Jahr erlassen, weil ja jeder Antragsteller einen Anspruch auf Bescheiderlassung hätte. Dafür ist die Volksanwaltschaft so etwas von gar nicht eingerichtet. Wir wären mit dem derzeitigen Stellenplan so etwas von überfordert und damit von einer Leistungsbilanz, die wir derzeit vorlegen können, weit entfernt, ohne dass ein Nutzen für die Republik erwachsen würde. Aber informelle Gespräche mit den Verfassungssprechern lassen mich guten Mutes sein, dass wir auf diesem Weg einen positiven Schritt vor uns ha­ben.

In Summe und abschließend darf ich noch einmal darauf verweisen, dass aus Sicht der Volksanwaltschaft eine Prüflücke besteht. Wir sollten doch gleichermaßen wie der Rechnungshof auch die Kompetenz haben, ausgegliederte Rechtsträger mit unseren Beschwerden beziehungsweise Beschwerdeerledigungen kompetent ansprechen zu dürfen. In der Tat ist es so, dass die Bundesbahnen derzeit auf mehr oder weniger in­formelle Weise auf unsere Vorhaltungen reagieren. Aber es macht einen Unterschied, ob das quasi freundschaftlich erfolgt oder ob eine Rechtspflicht dahintersteht.

In Summe erlaube ich mir als derzeitiger Vorsitzender der Volksanwaltschaft, dem Par­lament für die ausgesprochen positive Kooperationsebene zu danken. Ich bedanke mich zudem sehr, dass das Parlament auch Mitträger der positiven Akzeptanz der Tätigkeit der Volksanwaltschaft in der Bevölkerung ist. Ich darf bitten, im Zuge der Beschlussfas­sungen bezüglich des Kapitels Oberste Organe/Volksanwaltschaft, das derzeit zur De­batte steht, Ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei FPÖ, ÖVP, NEOS und Team Stronach.)

14.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Amon zu Wort. – Bitte.

 


14.24.12

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsi­dent des Rechnungshofs! Geschätzte Volksanwälte! Meine Damen und Herren! Ich wollte zunächst noch kurz auf Herrn Kollegen Jarolim replizieren, der da – jedenfalls ist es mir so vorgekommen – mit einem Unterton ein wenig auf die Jäger losgegangen ist.

 


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