hier mutiger vorgehen, denn sonst sind die Budgetmittel 2017/2018 auch da erschöpft. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter
betreffend Sicherstellung der notwendigen budgetären und personellen Ausstattung des Rechnungshofs UG 6
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.)
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (819 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Bundesfinanzrahmengesetze 2015 bis 2018 und 2016 bis 2019 sowie das Bundesfinanzgesetz 2015 geändert werden (890 d.B.): in der 104. Sitzung des Nationalrates
Dem Rechnungshof sind neben der Erweiterung der Prüfkompetenz auch Sondertätigkeiten übertragen worden, die die budgetäre und personelle Ausstattung so in Anspruch nehmen, dass die Kerntätigkeiten des Rechnungshofes stark eingeschränkt werden.
Um seine Kernaufgaben in vollem Umfang und mit der gewohnten Qualität aufrechtzuerhalten, benötig der Rechnungshof die dringend notwendige finanzielle Aufstockung. Wenn diese finanzielle Aufstockung nicht stattfindet, wird der Rechnungshof gezwungen sein, seine Kerntätigkeiten einzuschränken und die Zahl der Prüfungen zu reduzieren.
Auch die vorgesehenen 323 Planstellen können aufgrund der bescheidenen finanziellen Ausstattung nicht besetzt werden.
Durch Wegfall der Querschnittsprüfungen und den weniger in die Tiefe gehenden Berichten wird der Informationstand der Abgeordneten verschlechtert.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den finanziellen Aufwand des Rechnungshofes so ausgleicht, dass dem Rechnungshof genügend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der Rechnungshof in seinen Kernaufgaben keine Einbußen erleidet und es dem Rechnungshof möglich ist, alle Planstellen zu besetzen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Volksanwalt Dr. Fichtenbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite