Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 128

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durchzusetzen beziehungsweise eine Transparenz und damit Verbesserungen herbei­zuführen. Wir wollen seit zehn Jahren, dass auch die Ausgegliederten geprüft werden können.

Was hat das Ganze mit dem Budget zu tun? Das Argument der Regierungsfraktionen war immer, dass das zu viel oder mehr Geld kosten würde und dass das daher nicht leistbar wäre. Nun sollten wir meinen, dass genug Budget für diese Transparenz, für eine Verbesserung und für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger da sein sollte. Ich habe im Budgetausschuss die Frage an die Volksanwaltschaft gerichtet, was das mehr kostet. Und wieder war, wie schon im vorigen Jahr, die Auskunft, dass eine Übernah­me der Prüfaufgaben von ausgegliederten Unternehmen nicht mehr kosten würde. Nun sehe ich nicht ein, warum die Regierungsfraktionen einer Verbesserung, die nicht mehr kostet, nicht zustimmen können.

Auf welcher Seite sind eigentlich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger oder auf der Seite einer Regierung, die möglicher­weise Angst davor hat, dass mit zu viel Transparenz Missstände aufgedeckt werden könnten? Denken Sie einmal darüber nach! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. – Bitte.

 


14.30.28

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Her­ren auf der Regierungsbank, im Saal, auf der Galerie und überall sonst! Ich möchte auch zuerst einmal auf die sehr wichtige Institution der Volksanwaltschaft eingehen.

Volksanwalt Fichtenbauer hat es schon gesagt, dass es moderat, aber doch gelungen ist, das Budget um 0,8 Prozent für das kommende Jahr zu heben – wenn auch unter Auflösung von Rücklagen. Aber trotzdem denke ich mir, dass die hohe Qualität der Prüf­tätigkeit durch die Volksanwaltschaft weiterhin gewährleistet sein wird.

Lassen Sie mich auch auf zwei Inhalte eingehen. Einerseits wissen wir ja, dass seit 2012, seit der Ratifikation des Zusatzprotokolls der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen die Volksanwaltschaft auch das Instrument beziehungsweise die zentrale An­lauf- und Monitoringstelle bei Foltervorwürfen ist. Ihr obliegt die Kontrolle aller Einrich­tungen, wo Menschen angehalten werden, seien es Asylzentren, Pflegeheime, Psychia­trien oder der Strafvollzug.

Die Kommissionen machen dort mit ihren unangemeldeten Besuchen und ihrer Kon­trolle sehr wichtige präventive Arbeit, um Gewalt, Missbrauch oder Ausbeutung der Men­schen in diesen Einrichtungen von vornherein zu verhindern. Ein Wirkungsziel geht spe­ziell darauf ein, dass diese Qualität der Prüfung weiter auszubauen ist, wobei man nicht nur der OPCAT-Konvention, sondern auch der UN-Behindertenrechtskonvention nach­kommen will. Ich halte beides für sehr wichtig.

Als Zweites möchte ich die internationalen Tätigkeiten von IOI und INTOSAI anspre­chen. Beide Dachverbände der internationalen Organisationen befinden sich ja in Wien. Wie die meisten von Ihnen wissen, wurden Ende September dieses Jahres die Sus­tainable Development Goals – die nachhaltigen Entwicklungsziele – von den Vereinten Nationen beschlossen. Diese gelten für Nord und Süd gleichermaßen und geben uns auch einiges an Aufgaben vor. Ich denke mir, dass sowohl die Volksanwaltschaft als auch der Rechnungshof eine sehr wichtige Rolle in Österreich spielen werden, weil die einen für individuelle Beschwerden bei mangelhafter Implementierung der SDGs zu­ständig sein werden und die anderen sehr wohl auch im Sinne der SDGs in der Kon­trolle der Vollziehung der ordnungsgemäßen Haushaltsführung und der effizienten Mit­telverwendung.

 


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