Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 135

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Ein solcher Meilenstein ist zum Beispiel die Steuerreform, die im Ausmaß von 5,2 Mil­liarden € ab 1. Jänner 2016 wirksam wird und von der 6,4 Millionen Menschen betrof­fen sind, indem ihnen – diesen 6,4 Millionen Menschen – mehr Geld im Geldtascherl bleibt. Weiters gibt es mehr Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik, für Investitionen und für Forschung und Entwicklung, damit die Beschäftigung erhalten, aber auch gesteigert wer­den kann. – Das sind nur einige Beispiele.

Nun ganz kurz zur Untergliederung 5, zum Budget der Volksanwaltschaft. Wir müs­sen diese wichtige Einrichtung mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten, da­mit sie die Leistungen, die sie sich im Wirkungsziel vorgegeben hat, auch erreichen kann, auch wenn, geschätzte Damen und Herren, eine Rücklage von 0,3 Millionen € da­zu verwendet werden muss, um diese finanziellen Mittel aufbringen zu können.

Die veranschlagten Auszahlungen der Volksanwaltschaft für das Jahr 2016 steigen das wurde schon angeführt  um 0,8 Prozent auf 10,6 Millionen €, das sind 0,01 Pro­zent vom Gesamtbudget des Bundes. Betrachtet man den Finanzierungshaushalt von 2013 bis 2016, so kann man dabei eine stetige Steigerung feststellen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang der Volksanwaltschaft zu ihren Leistungen recht herzlich gratulieren, zu den Leistungen im Haus, aber auch außerhalb des Hauses, und ich möchte sagen, dass wir sehr, sehr stolz sind. Ich wünsche der Volksanwaltschaft für die Zukunft alles Gute. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Singer zu Wort. – Bitte.

 


14.57.22

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich mit dem Thema Rechnungshof als Bestandteil des Kapitels Oberste Organe befassen. Es ist schon angesprochen worden: Dem Rechnungshof stehen im Jahr 2016 rund 33 Millionen € zur Verfügung.

Die Budgetkonsolidierung macht es notwendig, dass überall gespart wird, daher auch beim Rechnungshof. Die Steigerung der Gesamtausgaben um rund 491 000 € be­schränkt sich daher im hohen Maße auf die Erhöhung der Gehälter. 85 Prozent der Aufwendungen des Rechnungshofes sind Personalaufwendungen.

Bei der Gesamtbetrachtung des Budgets des Rechnungshofes darf man natürlich die Rücklagenzuführung nicht außer Acht lassen, das ist ja bereits mehrfach angespro­chen worden. Wie in den Vorjahren wurden auch dieses Mal Rücklagen in der Höhe von 2,1 Millionen € im Budget dargestellt. Falls man auch im nächsten Jahr – im Jahr 2017 – Rücklagen in gleicher Höhe aufbraucht, dann stehen sie 2018 nicht mehr zur Verfügung.

Nur, sehr geehrte Damen und Herren, der Begriff „Rücklagen“ hat beim Bund eine an­dere Bedeutung als bei den Ländern und Gemeinden. Beim Bund muss der Finanz­minister zum Zeitpunkt der Verwendung der Rücklage diese auch finanzieren, er kann nicht – wie die Länder und Gemeinden – auf vorhandene Mittel zurückgreifen. Das be­deutet, dass der Finanzminister nach vollständiger Verwendung der Rücklagen nicht mehr Mittel für den Rechnungshof finanzieren muss als im Jahr 2016. Ich gehe daher davon aus, dass der Rechnungshof ab 2018 auch ohne Rücklagenauflösungen jene Mittel zur Verfügung haben wird, die ihm 2016 zur Verfügung gestellt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, trotz der budgetären Herausforderungen kommt der Rechnungshof als föderatives Organ des Bundes, der Länder und Gemeinden seiner verfassungsgemäßen Aufgabe – Prüfen und Beraten – umfassend nach; Präsident Dr. Moser hat das im letzten Leistungsbericht auch entsprechend zum Ausdruck ge­bracht.

 


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