Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 171

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umgegangen, denn alle wichtigen Vorhaben und Budgetziele, die ich vorhin genannt ha­be, können nachhaltig und gut erreicht werden.

Es werden keine Planstellen bei RichterInnen und StaatsanwältInnen gekürzt. Es wird dadurch sichergestellt, dass es zu keinen personellen Engpässen und somit auch nicht zu verlängerten Verfahren kommt.

Insgesamt liegt ja der Deckungsgrad im Justizbereich – Kollege Stefan hat es vorhin gerade angesprochen – durch die Gerichtsgebühren bei 78,1 Prozent. Ich denke, auch in diesem Bereich ist die Justiz Vorreiterin. Natürlich sind die Gerichtsgebühren ein Thema, aber ich denke, durch den heutigen Ministerratsbeschluss zum Thema Novelle des Gerichtsgebührengesetzes mit Erleichterungen und vor allem Fairness in den Be­reichen Exekution und Insolvenzverfahren, bei Firmenbuchabfragen, bei Unterhalts- und Pflegschaftssachen wird durch die Senkung der Gebühren dem Bürger der Zugang zum Recht in der Zukunft sehr wohl um einiges erleichtert.

Die Ziele sind gesetzt, die Weichen sind gestellt – Herr Minister, es geht weiter ans Um­setzen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte.

 


16.59.03

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Herr Justizminister! Wir haben es ja schon im Ausschuss diskutiert: Es stellt sich die Frage, wie sinnvoll diese Budgetdebatte überhaupt ist. Sie haben es ja auch zugegeben: Die Zahlen, die Sie im Budget vorlegen, haben nichts mit jenen Zahlen zu tun, die die Einzahlungen und die Auszahlungen dieses Jahres dann tatsächlich ausmachen. (Präsident Kopf über­nimmt den Vorsitz.)

Es ist auffällig, dass wir in den letzten Jahren bei den Ein- und Auszahlungen im Justiz­budget enorme Abweichungen haben, nämlich zwischen 10 und 20 Prozent. Nirgends sind diese Abweichungen so groß wie beim Justizbudget. Das heißt, da entsteht der Eindruck, dass die Auszahlungen und die Einzahlungen bewusst unter den tatsächli­chen Werten angesetzt werden. Ich habe Sie auch im Budgetausschuss darauf ange­sprochen, und Sie haben gesagt: Das stimmt, aber das gibt mir der Finanzminister vor.

Ja, es ist nicht ganz unrichtig, dass das im Bundesfinanzrahmengesetz beschlossen ist, aber das Bundesfinanzrahmengesetz dürfte eigentlich nicht dazu führen, dass der Grundsatz der Budgetwahrheit verletzt wird, denn das Bundesfinanzrahmengesetz hätte eigentlich heute geändert werden müssen, weil wir, wie Sie längst wissen, im Jahr 2016 andere Einnahmen und andere Ausgaben haben werden. Und wir haben ja eigentlich beim Tagesordnungspunkt 5 zumindest teilweise dieses Bundesfinanzrahmengesetz geändert.

Diese Vorgangsweise führt dazu, dass wir jetzt ein Budget diskutieren, das wenig mit den tatsächlichen Ausgaben und wenig mit den tatsächlichen Einnahmen zu tun hat. Und Leidtragende sind Dritte, die vom Justizministerium Finanzierungszusagen erhal­ten, aber diese Finanzierungszusagen nur bedingt erhalten, weil ja die tatsächlichen Einnahmen und die tatsächlichen Ausgaben noch nicht kalkuliert werden. Einer dieser Vereine, der diese bedingte Zusage erhält, ist NEUSTART. Der Verein NEUSTART hat einen gesetzlichen Auftrag zur Bewährungshilfe, bekommt eine bedingte Finanzierungs­zusage, dort weiß man also gar nicht, ob man mit diesem Geld dann tatsächlich die ge­setzlichen Aufgaben erfüllen kann, weil diese Budgetpraxis in Ihrem Ministerium vor­herrscht. Jetzt hat es Protest gegeben, und Sie haben gesagt, im schlimmsten Fall lö­sen wir Rücklagen auf. Aber mit Budgetwahrheit hat das alles nichts mehr zu tun.

 


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