Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 226

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die Sicherheit Österreichs notwendig ist. Dazu gehört selbstverständlich ein Staatsschutz­gesetz – und ich habe gerade nachgeschaut: Kollege Pilz hat sogar im Februar 2015 – das heißt, vor zehn Monaten – noch gesagt, ein Staatsschutzgesetz ist richtig und not­wendig.

Ich glaube, er sollte bei dieser Meinung bleiben, denn es ist notwendig, dass Personen nicht nur wegen eines konkreten Tatverdachtes beobachtet werden können, sondern dass auch, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Gefährdung Österreichs und der Ös­terreicherinnen und Österreicher besteht, der Verfassungsschutz die notwendigen Maß­nahmen treffen kann. Das wünschen sich alle Österreicherinnen und Österreicher, das erwarten sich alle Österreicherinnen und Österreicher. Und ich bitte Sie inständig: Ge­ben Sie den Widerstand von Grün und NEOS für die Sicherheit Österreichs auf!

Meine Damen und Herren, weiters glaube ich, dass die derzeitige Situation ganz klar gezeigt hat, dass wir eine Vorratsdatenspeicherung brauchen.

Bei einem mutmaßlichen Attentäter von Paris, welcher zuvor durch Österreich gefah­ren ist: Wenn er in Österreich ein Handy verwendet hätte – ein österreichisches Handy verwendet hätte – und wir hätten die Vorratsdatenspeicherung, dann hätten wir die Chance gehabt, die Netzwerke von ihm anzusehen und genau zu erkennen, mit wem eine Verbindung besteht, und auf diese Weise ein weiteres Netzwerk aufzudecken. Mei­ne Damen und Herren, das verhindern Sie, indem Sie eine sogenannte Vorratsdaten­speicherung nicht zulassen.

Meine Damen und Herren, drittens glaube ich, dass weitere gesetzliche Maßnahmen notwendig sind – ein Notfallgesetz –, damit wir in solchen Situationen wie jenen, in de­nen wir uns derzeit befinden, nicht mit der heutigen Verfassung das Auslangen finden müssen, wo eine Generalkompetenz zu den Ländern geht und nicht für Notfallmaßnah­men zum Bund. Ich glaube, dass auch da stetig und rasch nachgeschärft werden muss. (Beifall bei der ÖVP.)

20.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


20.01.03

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Hohes Haus! Grenzpolizei für die Grenzüberwachung – das ist ein Antrag, den wir vom Team Stronach seit dem Frühjahr eingebracht haben, er wurde immer wieder in den Ausschüssen vertagt oder abgelehnt. Vor einigen Wochen hat ihn dann die Frau Bundesminister inhaltlich übernommen. Das finde ich positiv.

Obergrenze für Flüchtlinge: Auch das ist Inhalt eines Antrages des Team Stronach, er wurde ebenfalls abgelehnt beziehungsweise im Ausschuss vertagt. Jetzt vor ein paar Tagen hat ihn die Frau Bundesministerin übernommen. Auch das finde ich positiv.

Ich möchte vielleicht auf die derzeitige politische Situation im Allgemeinen eingehen. Es ist von einigen Kollegen schon angesprochen worden: Die Kosten im Budget für den Aufwand mit Asylwerbern – ja, sie sind gestiegen. Das Innenministerium hat wirklich ein höheres Budget, aber es sind auch die Kosten für Asylwerber gestiegen, und das hat seinen Grund, den ich Ihnen erklären kann. Es heißt immer: Mehr Polizisten. Das ist nur bedingt der Fall, denn es ist eine Frage der Bezeichnung. Verwaltungsbeamte sind vielleicht auch Polizisten – es stimmt, sie machen auch Tätigkeiten für Polizisten –, aber sie sind keine exekutiven Außendienstbeamten, die für die Sicherheit der Bevöl­kerung draußen vor Ort da sind. Da mangelt es gewaltig. Da werden die Beamten ab­gezogen und (Präsident Hofer gibt leise das Glockenzeichen) – sind wir schon fertig? (Zwischenrufe bei Abgeordneten der ÖVP), die Lampe ist noch dunkel – in den Innen­dienst verlagert.

 


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