Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 341

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wir unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen, sondern haben damit einen wirklich proaktiven Beitrag für den Grünen Klimafonds bereitgestellt.

Nun zu den im Budget ausgewiesenen 91 Millionen € betreffend die thermische Sanie­rung, Umweltförderung im Inland: Da darf ich darauf hinweisen, dass noch zusätzlich 17 Millionen € an EU-Mitteln zur Verfügung stehen. Wir gehen damit in der Umwelt­politik den erfolgreichen Weg der Kofinanzierung unserer Programme durch EU-Mittel, um da auch EU-Mittel abzuholen. Gut ein Drittel der nationalen Mittel werden für die thermische Sanierungsaktion verwendet, wobei zusätzlich noch Mittel durch das Wirt­schaftsressort bereitgestellt werden. Die Kürzung bei diesen Budgetposten erfolgte auch im Hinblick auf die durch den Bund geschaffene Bundes-Wohnbaubank, die gestern in der Bundesregierung als Regierungsvorlage verabschiedet wurde.

Zu den im Bundesvoranschlag korrekterweise dargestellten Reduktionen bei Investi­tionsvolumen, CO2-Effekten und Energieeffizienzzwecken ist festzuhalten, dass in die­ser Darstellung die ausgewiesenen Mehrmittel im EU-Bereich nicht eingerechnet sind.

Was den Klima- und Energiefonds anbelangt, so stehen mit den 37,5 Millionen € und 5,5 Millionen € an EU-Mitteln also Mittel zur Verfügung, die den Mitteln des Jahrespro­gramms 2015 entsprechen. Wir werden nach der Verabschiedung des Jahrespro­gramms sicherstellen können – nach dem Budgetabschluss –, wie hoch auch der Liqui­ditätsbedarf im Klima- und Energiefonds ist. Aber die Mittel können in der gleichen Grö­ßenordnung bereitgestellt werden. (Abg. Brunner: … nicht besonders nachhaltig!)

Was den Bereich der nachhaltigen Natur- und Umweltschutzmaßnahmen, die National­parks und den Naturschutz anbelangt, stehen 12 Millionen € – gleich viele Budgetmittel wie 2015 – zur Verfügung. Die EU-Mittel in diesem Bereich sind 2,5 Millionen €, mit de­nen wir weitere Naturschutzprojekte finanzieren können.

Mit den Bundesmitteln in der Höhe von 11,4 Millionen € sind weiterhin Maßnahmen für eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung zur Reduktion von Stoffströmen an gesundheits- und umweltgefährlichen Chemikalien möglich. Die Budgetierung der Altlastensanierung erfolgt mit 55 Millionen € in Höhe der zu erwartenden zweckgebundenen Einnahmen zu Altlastenbeiträgen. Damit kann der erfolgreiche Weg der Altlastensanierung und die Beseitigung von Gefahren für Mensch und Umwelt fortgesetzt werden.

Auch hinsichtlich der Siedlungswasserwirtschaft konnte diese sichergestellt und planmä­ßig budgetiert werden. Zusätzlich können 2016 Förderzusagen in Höhe von 100 Millio­nen € für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung getätigt werden.

Sie sehen also, die Umweltpolitik der Bundesregierung ist eine erfolgreiche, ambitio­nierte und zielgerichtete. Ich hoffe, dass Sie es sich noch einmal überlegen und diesem sehr ambitionierten Haushalt vielleicht doch zustimmen werden. – Vielen Dank, Hohes Haus. (Beifall bei der ÖVP.)

14.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich die so­eben angesprochene Frau Abgeordnete Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.44.15

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Der Herr Minister hat in seiner Rede gesagt: Österreich leistet 130 Millionen € zur internationalen Klimafinan­zierung.

Das kann man so darstellen, wenn man möchte. (Bundesminister Rupprechter: Nein, das ist so!) Es ist aber unrichtig. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es ist unrichtig, dass das frische und zusätzliche Gelder sind, wie das eben für die Kli­maverhandlungen gefordert ist. Die 130 Millionen € sind Gelder, die jetzt schon fließen,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite