Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 512

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.), UG 41 in der 104. Sitzung des Nationalrates

„Die Flugabgabe schadet dem Standort und kostet Arbeitsplätze. Zudem wird in der volks­wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung deutlich, dass eine Abschaffung mehr budgetäre Effekte wie eine Beibehaltung bringt.“ (Österreichische Luftverkehrs- und Tourismuswirt­schaft)

Die Flugabgabe wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 für Abflüge in Österreich ab dem 1.4.2011 eingeführt und beträgt derzeit bei Kurzstrecken 7,- EUR, Mittelstrecken 15,- EUR und Langstrecke 35,- EUR. Begründet wurde die Einführung der Flugabgabe seitens der Regierungsfraktionen damit, dass der Flugverkehr bisher steuerlich stark begünstigt war und somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber umweltfreundlicheren Ver­kehrsmitteln wie Bahn und Bus hatte.

Tatsächlich ist aber die Flugabgabe eine Belastung für die österreichische Luftverkehrs­wirtschaft. Die Flughäfen leiden darunter, dass Fluglinien die Abgabe in ihre Gesamt­kalkulation bei der Entscheidung für oder gegen eine Destination einbeziehen. Flug­linien können aufgrund des starken Wettbewerbs die Kosten nur sehr eingeschränkt an Kunden weitergeben und leiden unter Gewinneinbußen. In diesem Wettbewerb ist Ös­terreich nun einfach teurer. (Österreichische Luftverkehrs- und Tourismuswirtschaft)

Andere Länder haben die Flugabgabe, sofern sie überhaupt eingeführt wurde, relativ bald wieder abgeschafft.

So haben beispielsweise die Niederlande die Ticketsteuer nach einem Jahr bereits wie­der abgeschafft, da die Gäste auf angrenzende Länder ausgewichen sind. Auch Däne­mark und Malta haben bereits kurz nach ihrer Einführung die Flugticketsteuern wieder abgeschafft. In Schweden und Belgien wurde das Vorhaben aufgrund möglicher nega­tiver Auswirkungen erst gar nicht eingeführt.

In Deutschland, wo fast jeder Zweite weniger als 100 km von einer Grenze entfernt lebt, fliegen seit Einführung der Luftverkehrsteuer viele Passagiere von ausländischen Flughäfen statt von deutschen Flughäfen ab; grenznahe deutsche Flughäfen beklagen seit 2010 ein Passagierminus, während Flughäfen im grenznahen Ausland im gleichen Zeitraum Passagierzuwächse von 35,8% verzeichnen konnten. Wächst der Flugver­kehr in Westeuropa stärker als die Wirtschaft, ist dies in Deutschland nicht der Fall.

Im Sinne der österreichische Luftverkehrs- und Tourismuswirtschaft stellen die unter­fertigen Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Abschaffung der Flugabgabe vorsieht.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


13.08.00

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehr­te Damen und Herren im Haus und vor den Bildschirmen! Der Bund wird 2016 wieder


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