Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 55

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3. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 557/A der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (967 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 3 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. Ich stelle Ihnen 4 Minuten frei­willige Redezeitbeschränkung ein. – Bitte.

 


12.46.05

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Innenministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger zu Hause vor den Fernseh­schirmen! Ich will nicht so weit gehen und bei diesem Gesetz von einem „vertrottelten Gesetz“ sprechen, wie das ein niederösterreichische ÖVP-Landesrat gemacht hat. Aber fragwürdig ist es auf jeden Fall. Es ist auf jeden Fall so, dass man dazu viel wird fragen können, und das werde ich in den nächsten Jahren – und sicher auch meine Kollegen von der Opposition – ganz bestimmt tun.

Fragwürdig ist dieses Gesetz auch für die diversen Ministerien. Der von mir sehr geschätzte Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt Dr. Hesse hat über 15 Seiten Begutachtung zu diesem Gesetz geschrieben. Und er war nicht der Einzige, es sind viele Seiten an Begutachtung eingegangen, und das, obwohl – wie es da drinnen auch zitiert ist – die Begutachtungsfrist extrem kurz für diese rechtlich sehr schwierige Materie war, wie es auch die zwei Bautensprecher der Regierungs­par­teien – und die werden das nachher wahrscheinlich auch wiederholen – mitgeteilt haben.

Es ist dies eine rechtlich sehr schwierige Materie, und natürlich passieren Fehler, aber genau dann, wenn es rechtlich schwierig ist, muss man eine lange Begutachtungsfrist durchführen oder zumindest die Begutachtungsfrist so durchführen, wie sie im Gesetz vorgeschrieben ist. Dazu sagt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, dass die Frist von lediglich drei Wochen viel zu kurz ist und mindestens sechs Wochen betragen sollte.

Nicht nur das ist ein Punkt, den wir zu bekritteln haben. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass mehr Geld allein nicht mehr Wohnbau stattfinden lassen wird. Das Problem, woran der Wohnbau in Österreich krankt, ist nicht, dass zu wenig Geld von den Banken für Wohnbau zur Verfügung gestellt wird, nein, das Problem sind die exorbitant hohen Grundstückskosten. Wir brauchen Grundstücke in Ballungsräumen, und die sind zu teuer, und dieses Problem, meine Damen und Herren – und dessen sollten Sie sich gewiss sein –, lösen Sie mit der Einrichtung dieser Wohnbauinves­titionsbank eben gerade nicht. Wir brauchen günstige Grundstückspreise und nicht noch mehr Geld. (Beifall bei der FPÖ.)

Da verwundert es schon, dass zum Beispiel auf Seite 60 des derzeitigen Regierungs­programmes festgestellt wird, dass auch nicht benötigte Kasernen dafür verwendet werden sollten, leistbare Grundstücke für sozialen Wohnbau herzustellen. Und da frage ich mich schon: Wir haben in Linz-Ebelsberg die ehemalige Hillerkaserne, wozu auch der Linzer SPÖ-Bürgermeister festgestellt hat, dass das das wichtigste Stadt­entwicklungsgebiet der Stadt Linz ist, und die will jetzt der Herr Verteidigungsminister


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