Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 138

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dort, wo sie erkennbar sind, zu ermöglichen. Dazu wird nach meinem Verständnis am Ende des Tages vielleicht auch eine Veröffentlichung der Ergebniskontrollen stehen, auch wenn das dann für Schulen bedeuten würde, dass sie dadurch vergleichbar werden. Ich halte das für einen guten Schritt.

Zur Organisationsreform: Dass nur mehr ein Direktor/eine Direktorin statt zwei Direktoren oder Direktorinnen zu bestellen sein wird, ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Der Rechnungshof fordert trotzdem ein Vier-Augen-Prinzip ein. Ich nehme an, dass es dann Aufgabe des Aufsichtsrates sein wird, hier Einvernehmen mit der Direktion herzustellen.

Die Stelle des Direktors beziehungsweise der Direktorin ist international auszu­schreiben. Ich hoffe, dass wir tatsächlich eine Person verpflichten werden können, die all den Anforderungen entspricht und insbesondere auch die entsprechende Erfahrung im Bildungs- und Forschungsbereich mitbringt.

Der Aufsichtsrat wird gestärkt. Er bekommt mehr Aufgaben der kaufmännischen und wirtschaftlichen Steuerung – das ist durchaus eine Herausforderung für den Aufsichts­rat – und er bekommt mehr Kontrollfunktionen.

Der wissenschaftliche Beirat wird seine Konzentration rein auf die wissenschaftliche Arbeit auszurichten haben. Er wird aber auch an der Direktorenfindung mitwirken.

Insofern ist neben der bedarfsorientierten Basiszuwendung auch  das ist bereits angesprochen worden – die Aufgabenübertragung der Zentralmatura in das Ministe­rium budgetär abzubilden, was in dieser Gesetzesvorlage auch vorgesehen ist. Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


16.37.11

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir reparieren heute ein Gesetz, das die Bedingungen für eine der zentralen bildungspolitischen Einrichtungen in Österreich festlegt, das BIFIE. Für die Zuhörerin­nen und Zuhörer, die das nicht wissen: Das BIFIE hat bislang ganz zentrale Punkte, wie beispielsweise die Evaluierung der 10-Jährigen in der Volksschule, der 14-Jährigen und die Durchführung der Zentralmatura, wahrgenommen. Das BIFIE hat Bildungs­forschung betrieben und hat den Nationalen Bildungsbericht herausgebracht. Ganz, ganz wichtige, zentrale Punkte in der österreichischen Bildungslandschaft sind vom BIFIE betreut worden.

In den letzten Jahren hat es allerdings gekracht, und zwar ganz ordentlich. Es hat immer wieder Hinweise auf finanzielle Unregelmäßigkeiten gegeben. Es hat politische Einflussnahme gegeben. Man hat zu Recht die Organisationsstruktur kritisiert. Wir haben Sie immer wieder darauf hingewiesen, dass der fast durchgängige Parteiproporz inakzeptabel ist. Wir haben hier jeweils vor drei, vier, fünf Jahren Dringliche Anfragen an Sie beziehungsweise Ihre Vorgängerin gerichtet. Wir haben Reparaturvorschläge gemacht. Der Rechnungshof hat das immer wieder unterstützt, leider ist lange Zeit nichts geschehen. Umso froher sind wir, dass Sie jetzt das Problem angegangen sind und uns ein Gesetz vorlegen, dem wir zumindest großteils folgen können. Wir werden also mit einigen Ausnahmen zustimmen, auch nach langen Überlegungen zustimmen, weil wir sagen, dass hier ganz zentrale grüne Forderungen der letzten Jahre erfüllt werden.

Vor allem weise ich darauf hin, dass an der Spitze des BIFIE nicht mehr jeweils eine Rote und ein Schwarzer oder umgekehrt installiert werden, nicht mehr nach Partei-


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