Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 145

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diskutiert worden, dass es ein Prozedere geben soll, bei dem entschieden werden soll, welche Institutionen mit den Daten arbeiten dürfen, ob das immer in Kooperation mit dem BIFIE sein muss oder ob die auch selbständig arbeiten dürfen.

Ich denke, es gibt auch in vielen anderen Bereichen Datenschutzbedenken. Dazu gibt es die Möglichkeit, Datenschutzvereinbarungen mit den ForscherInnen zu treffen. Das ist keine wahnsinnig neue Erfindung, das ist möglich.

Ich möchte hier eingehend noch einmal darum bitten und Sie auffordern, Frau Ministerin, dass Sie bei der Umsetzung dieses Gesetzes sehr genau darauf achten, dass Forscherinnen und Forscher ihre Projekte nicht vorab genehmigen lassen müssen, quasi inhaltlich durch einen Beirat des BIFIE, sondern dass das nach daten­schutzrechtlichen und allgemein wissenschaftlichen Kriterien erfolgt. Es ist ja klar, dass das gewährleistet sein muss, aber es kann nicht sein, dass sich das BIFIE aussucht, wer mit den Daten arbeiten darf und wer nicht. Das zu berücksichtigen wäre sehr wichtig. Ich möchte Ihnen das hiermit mitgeben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger zu Wort. – Bitte.

 


17.01.57

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Es gab Turbulenzen rund um das BIFIE, das ist uns allen oder fast allen noch bekannt. Es gab Schlagzeilen bezüglich Datenlecks, es gab Schlag­zeilen bezüglich Zentralmatura.

Erfreulicherweise hat unsere Frau Bundesminister erkannt, dass eine Reform dies­bezüglich notwendig ist, hat diese Reform auch in die Wege geleitet, hat eine Len­kungs­gruppe eingesetzt, die Vorschläge erarbeitet hat, und diese Vorschläge sind in die vorliegende Novelle eingeflossen.

Es sind damit zwei wesentliche Punkte erreicht: eine Umstrukturierung in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht und die Konzentration auf wissenschaftliche Aufgaben. Es wurde richtig erkannt, wie das BIFIE saniert werden kann – eben mit schlankeren Strukturen und mit Wissenschaft und Forschung als Kernaufgabe.

Auch der Kritik des Rechnungshofes wird mit der Umsetzung dieser Reform Rechnung getragen. Der Zustand, der damals herrschte, wird im „profil“ 2014 sehr treffend be­schrieben.

„In der Praxis blieb es jedoch ein seltsamer Zwitter zwischen unabhängiger For­schungs­einrichtung, politischem Thinktank und hoheitlicher Verwaltung mit einem ungeklärten Verhältnis zum Ministerium, von dem es finanziell abhängt.“

Das Institut wird schlanker, transparenter und professioneller. Ab 2017 gibt es folgende Änderungen: Das Doppeldirektorium wird abgeschafft, es wird auch ein Bestell­verfahren objektiviert; es gibt nur mehr einen Standort, und zwar den in Salzburg; der Aufsichtsrat bekommt stärkere Rechte zu wissenschaftlicher Führung, und der wissen­schaftliche Beirat bekommt stärkere Rechte bei der Qualitätssicherung.

Die BIFIE-Reform geht in die richtige Richtung, ist zeitgemäß, steht für Wissen­schaftlichkeit und Unabhängigkeit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


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