Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 146

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17.04.22

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die BIFIE-Reform ist sinnvoll. Es ist sinnvoll, dass man die Anzahl der Direktoren reduziert, dass man eine internationale Ausschreibung macht und dass man auch einen Fokus auf die wissenschaftliche Arbeit legt.

Ich möchte auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen, der auch im letzten Unter­richtsausschuss diskutiert wurde, nämlich dass auch pflegebedürftige behinderte Kinder ein Recht auf Schulbildung haben. Das ist derzeit oft nicht der Fall. Wenn ein behindertes Kind ein Beatmungsgerät hat, wenn es Medikamente oder Insulinspritzen benötigt oder eine Magensonde hat, wird es oft vom Unterricht ausgeschlossen. Man argumentiert damit, dass da die notwendigen Ressourcen fehlen.

Es ist auch keine gute Lösung, wenn man eine Krankenschwester, eine Pflegefachkraft in die Klasse setzt. Erstens hat diese wenig zu tun, die wartet dann, bis endlich einmal das Beatmungsgerät abgesaugt werden kann; auf der anderen Seite wird dadurch auch das Kind in der Klasse stigmatisiert – als krank, als Kind mit Sonderbedarf.

Die beste Lösung ist, wenn PädagogInnen oder vor allem auch die Schulas­sis­tentInnen, die von Bund, Land oder Gemeinde finanziert werden, auch Pflegetätig­keiten durchführen dürfen: dass sie eingeschult werden, dass sie das Basismodul Pflege besuchen dürfen und dann auch diese Pflegetätigkeiten durchführen. Damit wäre ein ganz normaler Alltag eines pflegedürftigen Kindes in der Schule möglich.

Dazu braucht es eine Änderung im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, dessen Novelle jetzt ansteht. Ich ersuche Sie, Frau Ministerin, sich hier auch dafür einzu­setzen; denn der Schulbesuch aller Kinder, auch jener von behinderten Kindern mit Pflegebedarf, ist eine Frage der Menschenwürde. Und die Menschenwürde müsste auch in der Verfassung verankert werden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek und Strolz.)

17.08


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Preiner zu Wort gemeldet. Ich stelle Ihnen 3 Minuten Redezeit ein. – Bitte.

 


17.08.45

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße sehr die vorliegende Änderung des BIFIE-Gesetzes aus dem Jahr 2008. Dadurch kann das BIFIE wieder zu seinen Kernaufgaben zurückkommen, nämlich Bildungsforschung zu betreiben, Bildungs­standards durchzuführen und Kontakt zu internationalen Bildungsforschungsinstitu­tionen zu halten.

Was sind die Eckpunkte der Novelle des BIFIE-Gesetzes? Neu ist zum einen, dass es klare Verantwortlichkeiten gibt – es gibt nur mehr eine Direktorin oder einen Direktor. Zum anderen ist auch neu, dass der Aufsichtsrat mehr Verantwortung hat, aber auch dass es mehr Transparenz gibt, nämlich in der Bestellung des Direktoriums, des Aufsichtsrates, aber auch was den wissenschaftlichen Expertenbeirat betrifft.

Ich begrüße ebenfalls, dass die Erstellung der Zentralmatura ab 2017 wieder im Bildungsministerium angesiedelt ist, und hoffe, dass es in Bälde auch nur einen zentralen Standort für das BIFIE geben wird.

Kolleginnen und Kollegen! Durch diese Novelle BIFIE neu tätigt das BIFIE einen wichtigen Schritt in Richtung moderne internationale Bildungsforschungsinstitution. Das BIFIE leistet aber auch im Bereich der informellen Kompetenzmessung Wichtiges. Es legt die Grundlage dafür, dass immer mehr PädagogInnen sich dieser freiwilligen Lernstandsfeststellung mit ihren SchülerInnen unterziehen.

 


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