Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 147

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Diese freiwillige Lernstandsfeststellung legt die Grundlage dafür, dass PädagogInnen und die Schüler selbst vom BIFIE eine entsprechende Rückmeldung bekommen, wo sie in ihrem „Ausbildungsstand“ stehen.

Das ist wichtig, um Stärken zu erkennen, aber auch um über Schwächen Bescheid zu wissen. So erfahren LehrerInnen und SchülerInnen rechtzeitig, wo individuelle Förder­maß­nahmen getätigt werden müssen.

Kolleginnen und Kollegen, für eine moderne Schule im 21. Jahrhundert, für die Umsetzung des BIFIE-Gesetzes neu ist es auch notwendig, dass es im gesamten Bundesgebiet eine zentrale, schnelle Breitbandinternet-Anbindung für alle Schulen gibt. Diesbezüglich leistet das Verkehrs- und Infrastrukturministerium für das Jahr 2016 300 Millionen €, bis 2020 ist 1 Milliarde € dafür vorgesehen.

Es gilt nämlich das geflügelte Wort: Die Schüler, die Jugendlichen müssen zukunftsfit sein. Eine schnellere Breitbandinternet-Anbindung in allen Schulen Österreichs erhöht auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Letzten Endes ist das auch eine bessere wirtschaftliche Absicherung für den Wirtschaftsstandort Österreich. Um den Spruch auf dieser Broschüre (die Broschüre in die Höhe haltend) zu zitieren: „Kein Kind ohne digitale Kompetenzen“.

Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher an den Fernsehapparaten zu Hause! Ich wünsche Ihnen zu den bevorstehenden Feiertagen einige geruhsame Tage, für 2016 alles Gute, vor allem Gesundheit, und das deshalb, weil ich morgen wahr­schein­lich nicht das Wort ergreifen werde. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Erwin, so was tut man nicht!)

17.12


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber zu Wort gemeldet. – Bitte.

17.12.32

 


Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Frau Präsidentin! Ge­schätzte Bürgerinnen und Bürger, die via Fernsehen oder Internet dabei sind! Sehr geehrte KollegInnen! Kollege Preiner hat sich schon verabschiedet. Ich möchte trotz­dem noch einen kleinen Punkt zum BIFIE-Gesetz ansprechen. Es ist zwar schon sehr viel erwähnt worden, was die organisatorische Trennung, aber auch die Hoheits­verwaltung betrifft, deshalb möchte ich die Bildungsforschung in den Fokus rücken.

Ganz kurz zur inhaltlichen Neuausrichtung: Genau mit dieser erfüllen wir die Vorgaben und die Forderungen, die der Rechnungshof dem BIFIE auferlegt hat, nämlich effizienter und effektiver zu werden.

Bisher hat das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung zwei Hauptstandorte gehabt, wir haben zwei Hauptaufgaben gehabt, wir haben zwei Direktoren gehabt. All das wird reduziert. Es gibt zukünftig ein international ausge­schriebenes Direktorium mit Standort in Salzburg, wobei – mir ist es so vorgekommen, als ob man das neue Chaos schon wieder herbeireden möchte – die Mitarbeiter aus dem Standort Wien in das Bildungsministerium übernommen werden, damit es genau nicht zu einem Chaos, zu problematischen Entwicklungen kommt, sondern diese Zentralmatura zukünftig effizient, aber auch ohne Probleme abgewickelt und durch­geführt werden kann.

Was die Hoheitsverwaltung betrifft, ist die bisherige Aufgabe des BIFIE Wien in das Bundesministerium übergegangen. Ich kann das nur begrüßen, weil diesbezügliche Pannen, die in der Vergangenheit vorgekommen sind, nun eingeschränkt werden, weil das jetzt in eigener Hand ist.

 


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