Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 148

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Durch die Wiedereingliederung ist somit die hoheitliche Aufgabe im Ministerium, die Reifeprüfung wird das BIFIE nur insofern durchführen, als es die Forschung dahinter durchführen wird, nämlich mit den Daten, die vom Ministerium zur Verfügung gestellt werden.

Jetzt komme ich zu dem Punkt, der mir ganz besonders wichtig ist, den auch Kollegin Maurer schon erwähnt hat, das ist genau der zentrale Bereich der Bildungsforschung. Diese Novellierung des BIFIE-Gesetzes räumt nämlich auch die markantesten Schwächen des alten und ursprünglichen Gesetzes aus. Es wird zukünftig die Pflicht zur Kooperation mit anderen Bildungsforschungsinstituten und -einrichtungen geben. Das sind Pädagogische Hochschulen, Universitäten, aber auch außeruniversitäre Institute.

Auch ganz wichtig: Es wird eine Veröffentlichungspflicht für die Forschungsergebnisse des BIFIE geben.

Von großer Bedeutung ist auch – das hat schon Kollege Töchterle angesprochen beziehungsweise kritisch hinterfragt – die Unabhängigkeit des BIFIE und der Ergeb­nisse. Jeder weiß, dass etwas nur dann wissenschaftlich ist, wenn die Grund­sätze der Objektivität, der Reliabilität und der Validität eingehalten werden, wenn die Messungen wiederholt werden können.

Das BIFIE hat sich bisher sehr wenig in die Karten schauen lassen und anderen Forschungsinstituten kaum die Möglichkeit gegeben, die Zuverlässigkeit der BIFIE-Ergebnisse zu überprüfen, indem nämlich die Daten nicht zur Verfügung gestellt worden sind oder nicht zugänglich waren.

Die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen ist aber ein wesent­licher Bestandteil der wissenschaftlichen Forschung und ist auch der Grund­stein und die Basis für die internationale Anerkennung in einer Forschungscommunity. Als Vorbild für die Neuausrichtung des BIFIE-Gesetzes wird das deutsche Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen herangezogen, IQB genannt.

Mit dieser Novelle und mit dieser Weiterentwicklung des BIFIE sind wir auf einem guten Weg. Ich freue mich auch darüber, dass die Grünen hier im Nationalrat mitgehen werden, auch wenn es im Ausschuss noch nicht der Fall war. Ein herzliches Danke – und danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der SPÖ.)

17.16


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


17.16.20

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Schon wieder da? Werten Sie das als Zeichen unserer Beharrlichkeit in dieser Thematik. Wir werden hier nicht lockerlassen. (Abg. Schieder: Ich glaube, das hat eher mit dieser Organisationsfrage zu tun!)

Wie gesagt, wir unterstützen Ihren Zug für das BIFIE-Gesetz. Bildungsforschung ist ein wichtiger Beitrag für Innovation im Bildungsbereich. Allerdings schwebt uns für Inno­vation ein wesentlich größerer Hebel vor. Sie kennen ihn und ich werde ihn immer wieder hier vortragen: Es geht um die Selbstorganisationskräfte des Systems Schule. Diese werden nicht genutzt, sondern, im Gegenteil, blockiert.

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

 


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