Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 227

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Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 919 der Beilagen zur Kennt­nis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

21.14.0226. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 311/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Möglichkeit der Durchführung eines Gnadenschusses (Fangschusses) durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ (920 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


21.14.29

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um die Ablehnung meines Antrages betreffend die „Möglichkeit der Durchführung eines Gnadenschusses (Fangschusses) durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes“.

Die derzeitige gesetzliche Lage ist so, dass das nicht möglich ist. Es ist weder im Waffengebrauchsgesetz geregelt noch im Tierschutzgesetz. Hier wird unnötiges Tierleid in Kauf genommen, und ich verstehe die Ablehnung dieses Antrages über-haupt nicht.

Ich möchte aber bei diesem Tagesordnungspunkt – da die Frau Ministerin auch hier ist – ein paar Sätze zu der aktuell aufflammenden Debatte betreffend eine Ver­schärfung des Waffengesetzes sagen.

Es ist ein Irrglaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man glaubt, mit strengeren Waffengesetzen Verbrechen einzudämmen oder Verbrechen zu verhindern. Verbrecher, Terroristen und Kriminelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, küm­mern sich nicht um das Waffengesetz, die besorgen sich ihre Waffen illegal. Verbrecher, Terroristen und Kriminelle registrieren ihre Waffen nicht.

Und es ist mittlerweile schon so, dass Verbrecher, Kriminelle und Terroristen ihre Waffen illegal besser beziehen können als es der rechtstreue Waffenbesitzer kann. (Abg. Walter Rosenkranz: Ist das eigentlich zur Sache?) Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Zustand, der so nicht hingenommen werden kann.

Dem rechtstreuen, unbescholtenen Bürger wird auferlegt, rechtmäßig erworbene Waffen vielleicht abzugeben – so wie es der Vorschlag der EU-Kommission vorsieht, nämlich halbautomatische Waffen zu verbieten –, das wird dem unbescholtenen, rechtstreuen Bürger zugemutet. Das ist ein Angriff auf den unbescholtenen, rechts­treuen Bürger, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das ist klar und eindeutig abzulehnen. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn wir schon über eine Änderung des Waffengesetzes nachdenken, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir darüber reden, was ich schon 2014 mit meiner Petition gefordert habe, nämlich die Ermessensbestimmungen aus dem Waf­fen­gesetz zu entfernen, denn die Behörden können willkürlich vorgehen. Die Vergabe von Waffenpässen wird eben unter Ausnützung dieses behördlichen Ermessens mas-


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