Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 228

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siv eingeschränkt. So gut wie niemand mehr bekommt heute einen Waffenpass. Weder Jäger noch Exekutivbeamte außer Dienst und schon gar nicht der unbescholtene Bürger.

Also die Ermessensbestimmungen müssen entfernt und ersetzt werden durch die Berufung auf die Selbstverteidigung, die ein Recht auf Ausstellung eines Waffenpasses gewährleisten muss.

Ich wiederhole das noch einmal, ich habe es in meiner Petition schon mehrfach dargelegt und 6 188 Personen haben diese Petition auch unterstützt: Hier wäre drin­gender Handlungsbedarf bei den Ermessensbestimmungen im Waffengesetz.

Ich möchte das auch mit einem Beispiel untermauern: Gestern hat die „Presse“ einen sehr interessanten und objektiven Artikel herausgebracht. Da wird von einem Fall berichtet, der der „Presse“ vorliegt, in dem es um einen Justizwachebeamten geht. Die „Presse“ schreibt Folgendes:

„Er leistet seinen Dienst in einem Hochsicherheitsgefängnis und wurde von Mitgliedern einer aus der Verbrechensberichterstattung bekannten Bande mehrfach bedroht. Betroffen waren auch Familienmitglieder. Er suchte bei der Bezirkshauptmannschaft um einen Waffenpass an. Unterstützung bekam er vom Anstaltsleiter, der in einem amtlichen Schreiben an die BH den bewaffneten Selbstschutz seines Mitarbeiters als notwendig bezeichnete. Die Behörde stellte sinngemäß fest,“ – jetzt kommt es – „dass der Beamte nicht mehr gefährdet sei als jeder andere.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, muss jemand halb tot oder schon tot sein, dass er einen Waffenpass ausgestellt bekommt? Da besteht Änderungsbedarf im Waffengesetz, und nur da! (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Doppler und Gerhard Schmid.)

21.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


21.18.58

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wir haben es bei diesem Tagesordnungspunkt wieder mit einem typischen Fall zu tun, bei dem eine Abgeordnete einen Antrag stellt und dann hier im Plenum, wenn dieser von der Mehrheit abgelehnt wird, nicht einmal zum Thema spricht. So viel zu einer Diskussion, die im Plenum stattfindet. (Zwischenrufe der Abge­ordneten Schenk und Steinbichler.)

Dennoch zwei Sätze zum entsprechenden Antrag. Ich glaube, der entsprechende Antrag geht – wir haben heute Vormittag schon über Normen- und Regulierungswut gesprochen – genau wieder in diese Richtung. Wir haben im Ausschuss schon diskutiert und gesagt, dieser Antrag ist im Zusammenhang überschießend, sind dann draufgekommen, das Wort ist nicht ganz passend, ich würde ihn überbordend finden.

Wir lehnen den Antrag deswegen ab, weil das Tierschutzgesetz ausreichende Bestim­mungen diesbezüglich normiert und es in der Praxis durch einen Tierarzt oder Jäger immer erledigt werden kann, diesen Fangschuss zu setzen, womit dem Tierwohl und auch der Sache am meisten gedient ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


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