Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 229

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21.20.04

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! „Möglichkeit der Durchführung eines Gnadenschusses (Fangschusses) durch Organe des öffentlichen Sicherheits­dienstes“: Herr Kollege von der ÖVP, ich glaube, du kennst dich überhaupt nicht aus, das Tierschutzgesetz reicht da in keiner Weise aus. So schaut es aus! (Beifall beim Team Stronach.)

Es ist ein völlig richtiger Antrag, Frau Kollegin Schenk! Werden Wild-, Haus- oder Nutztiere im Straßenverkehr schwer verletzt und sind am Verenden, darf der Polizist das verletzte Tier nicht von seinen Qualen und Schmerzen erlösen. Es muss ein Tierarzt oder ein Jäger verständigt werden, um das zu tun.

Herr Kollege Hammer, am Papier ist das alles gut und schön, dass man nach dem zuständigen Tierarzt, dem zuständigen Jäger verlangt. In der Praxis sieht es ganz anders aus, meine sehr geehrten Damen und Herren. Was tun, wenn es um Mitter­nacht, am Wochenende einen Unfall mit Wildtieren gibt und der zuständige Tierarzt gerade bei einem Bauern bei einem Kaiserschnitt einer Kuh ist und nicht sofort wegkann? Und den zuständigen Jäger, wo findet man den um Mitternacht? (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sehr geschätzte Damen und Herren, was tun, wenn man zudem in einer Gegend unterwegs ist, wo man den zuständigen Jäger überhaupt nicht kennt, auch der Polizist den Jäger nicht kennt? Ich glaube, da wäre es angebracht, wenn der Polizist/die Polizistin das leidende Tier von den Qualen erlösen dürfte. – Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Gerhard Schmid.)

21.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


21.21.48

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahre 2014 wurden 338 Personen bei Wildunfällen auf Österreichs Straßen verletzt, und leider starben dabei zwei Personen. Wie hoch die Zahl der Unfälle ist, bei denen nur Blechschaden entsteht, ist nicht bekannt. Aber da jährlich über 80 000 Tiere im Straßenverkehr sterben, kann man sicher von einer vierstelligen Zahl ausgehen.

Wie die langjährige Statistik und wohl auch die persönliche Erfahrung jedes Auto­fahrers beweist, sind es besonders die Herbst- und Wintermonate, in denen die Gefahr eines Wildunfalles besonders groß ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Ursachen dafür kennen wir alle: Dämmerung, vermindertes Nahrungsangebot der Tiere in der Natur, aber auch überhöhte Geschwin­digkeit und das Nichtbeachten von Warnschildern sind uns ja hinlänglich bekannt. Laut einer Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit sind 37 Prozent aller Wildunfälle auf Unaufmerksamkeit zurückzuführen. Eine Zahl, die uns allen zu denken geben sollte.

Sehr geehrte Damen und Herren, gerade die größeren Tiere können Unfälle, wenn auch schwerst verletzt, überleben, und in diesem Fall ist es wichtig, dass ein Tier durch einen Gnadenschuss erlöst wird.

Geschätzte Kollegin Schenk und Kollege Doppler, zu eurer Information: Das Tier­schutzgesetz ist dazu eindeutig. Ich zitiere daraus:

 


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