Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 230

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Das Gebot, das nur Tierärzte Wirbeltiere töten dürfen, gilt nicht „in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen.“

Kurz gesagt: Jeder, auch ein Polizist, ist berechtigt, ein schwer verletztes Tier von seinen Qualen zu erlösen, und das ist auch gut so. (Beifall bei der SPÖ.)

21.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


21.24.03

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich sehe das genauso wie Kollege Heinzl, das muss ich sagen. Das ist auch ein Grund, warum wir diesem Entschließungsantrag leider Gottes nicht nähertreten können.

Aber, Kollege Hammer, eines muss ich schon sagen: Wenn man sich hier herausstellt und Wörter verwendet wie „überbordend“ und „überschießend“ und so weiter und so fort, dann sollte man wenigstens schon begründen, warum eure Fraktion nur Schlag­wörter wie „überbordend“ und „überschießend“ verwendet. Aber auch du konntest nicht begründen, warum Ihr eigentlich den Antrag ablehnt. (Beifall bei der FPÖ.)

An und für sich hat er schon seine Berechtigung, das muss man sagen. Nur, wo wir uns schwertun, ist, dass wir das genauso sehen, nämlich dass es im Tierschutzgesetz geregelt ist. Wir tun uns schwer, dass in diesem Entschließungsantrag steht „Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes“. Jede berechtigte Person, die einen Waffenpass hat oder berechtigt ist, eine Schusswaffe zu tragen, kann das laut Tierschutzgesetz durchführen. Uns wäre lieber gewesen, wenn das so drinnen gestanden wäre.

Die Problematik sind nicht jetzt die Wildtiere, die Problematik sind vielmehr Hunde und Katzen, also Haustiere. Das ist, glaube ich, auch der Grund, warum es vom Bundes­ministerium für Inneres einen Erlass gibt, in dem davon abgeraten wird. Denn wer stellt das fest? – Der Tierbesitzer sagt: Bitte, erschießt mir die arme Katze nicht!, und der Autofahrer sagt: Das Tier leidet.

Man sieht in deinem Antrag auch klar, liebe Martina Schenk, dass du bei dem Ent­schließungsantrag eine Kurve machst, wenn du Folgendes sagst – ich zitiere –:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zu­legen, wonach Organe der Sicherheitsexekutive neben Jagdausübungsberechtigten und Tierärzten ebenfalls berechtigt sind, einen Gnadenschuss bei Wildtieren“ – und jetzt kommt es – „und – nach Einverständnis des zivilrechtlichen Eigentümers – auch bei Haus- und Nutztieren …“

Martina, im Regelfall wird eine Katze, sage ich einmal, in der Dämmerung angefahren, schwerst verletzt, und jetzt musst du mir einmal zeigen, wie du da den Eigentümer oder den zivilrechtlich Verantwortlichen findest, der dem zustimmt.

Das ist eben das Problem in diesem Antrag, das wir sehen, und darum lehnen wir ihn ab, aber wir machen uns im Unterschied zum Kollegen von der ÖVP über diesen Antrag nicht lustig. Er hat absolut seine Berechtigung, und es ist gut im Sinne des Tierschutzes und der Erlösung von sterbenden Tieren, sich Gedanken auch in diesem Hohen Haus zu machen – und das muss schon erlaubt sein, dass man sich diese Gedanken machen darf –, wie man das lösen kann.

Bei diesem Entschließungsantrag tun wir uns bei diesen zwei Sachen schwer, und darum werden wir ihn ablehnen. Aber grundsätzlich hat er seine Berechtigung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.26

 


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