aus? Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Worauf können wir uns in Zukunft vorbereiten?
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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 170/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wie sehen die weiteren Umsetzungsschritte für die im Reformdialog Verwaltungsvereinfachung präsentierten Maßnahmen der Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung aus?“
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Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Werner Faymann: Herr Abgeordneter, die automatische Arbeitnehmerveranlagung, die antragslose Familienbeihilfe, das einheitliche Gewerbeinformationssystem, die Entbürokratisierungsschritte im Bereich der Gewerbeordnung durch Genehmigungsfreistellungen, die Reduktion von Arbeitszeitaufzeichnungen sowie auch gewisse Entlastungen im Bereich des Arbeitsschutzrechtes sind von uns als Entbürokratisierungsmaßnahmen ja gemeinsam beschlossen worden, von den verantwortlichen Ministern vorgelegt und dann auch durchgeführt worden.
Das ist natürlich überhaupt nicht das Ende dieser Initiative, sondern es sind – wie Sie auch gesagt haben – Hunderte Schritte in jedem Bereich der öffentlichen Verwaltung vonnöten, um zu einer Entbürokratisierung, einer Vereinfachung von Arbeitsschritten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Unternehmerinnen und Unternehmer dieses Landes zu kommen, wobei darauf zu achten ist, dass wir die Erlangung von sinnvollen Vorschriften, die der Sicherheit und vielen anderen Interessen der Republik dienen, in Einklang bringen mit dem, was einem Unternehmen beziehungsweise einem Bürger nicht nur zumutbar, sondern für diese auch wünschenswert ist.
Das ist tatsächlich eine Aufgabe, die nie endet, die täglich notwendig ist, und ich habe mit diesen paar Beispielen jene aufzeigen wollen, die wir auch gemeinsam auf den Weg gebracht haben.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Bundeskanzler, Sie haben die wichtigen Maßnahmen, die wir hier im letzten halben Jahr beschlossen haben, sehr gut und kurz skizziert. Daneben gab es auch noch die Aufgabenreform- und Deregulierungskommission unter der Leitung des Präsidenten Thienel, der selbst in einem 300-seitigen Bericht, ich glaube, fast 250 Vorschläge dazu gebracht hat; also viele dieser angesprochenen kleinen Maßnahmen. Im September sprach er davon, dass schon rund 20 Prozent davon in der Umsetzungspipeline sind.
Können Sie uns sagen, wie der weitere Stand der Umsetzung dieser vielen kleinen Maßnahmen ist? Können Sie uns dazu auch ein paar Beispiele nennen?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Werner Faymann: Vor allem kann ich Ihnen die Vorgangsweise sagen. Ich bin sehr dankbar für diese Arbeit, die wir, die Bundesregierung, auch eingeleitet und dankbar entgegengenommen haben. Die Ministerien wurden sehr genau informiert, für welche Bereiche diese Vorschläge existieren. Wir versuchen auch über zentrale Koordinierungen, gemeinsam zu überprüfen, ob Vorschläge umgesetzt werden, um das zu begleiten.
Ich glaube, dass, wenn man sowohl den Rechnungshof als auch Kommissionen beauftragt, dazu Vorschläge zu machen, es in der Ministerverantwortlichkeit liegt,
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