Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 28

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Dafür sind verschiedenste Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und mehreren betroffenen Ländern, die eine besonders hohe Anzahl an Flüchtlingen ha­ben, notwendig. Dafür sind Vereinbarungen notwendig dort, wo es sich um Außengren­zen der Europäischen Union handelt, hinsichtlich der bereits genannten Grenzsiche­rung. Es sind aber auch viele gemeinsame politische Aktivitäten notwendig, die dazu führen, eine Reduktion der Anzahl der Flüchtlinge zu erreichen. Diese wird nicht erreicht werden, indem man die Augen schließt und hofft, dass es weniger werden, oder sich skurrile Maßnahmen ausdenkt, sondern eine Reduktion wird nur durch tatsächliche Qualitätsverbesserung an der Wurzel erzielt werden können.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Welche Maßnahmen, Herr Bundeskanzler, wird die Bundesregierung setzen, um jene, die einen positiven Asylbescheid bei uns in Öster­reich bekommen, möglichst rasch und effizient in Österreich, in der österreichischen Gesellschaft zu integrieren?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Wir haben sowohl im Bereich der Schule als auch bereits vorgelagert bei den Kinderbetreuungseinrichtungen natürlich einen erhöhten Bedarf, Kinder, Jugendliche, die zu uns kommen, die – wie Sie, Herr Abgeordneter, zu Recht gesagt haben – einen positiven Bescheid haben, auch möglichst früh bei uns zu integrieren; am besten schon in der Zeit während der Prüfung der Anträge; durch Deutschkurse auf der einen Seite, aber auch durch Übermittlung unserer Wertehaltung als Gesellschaft. Je früher wir in der Lage sind, Integrationsmaßnahmen in der Bildung, in der Ausbildung, im Bereich der Beschäftigung, aber auch des Wohnens umzu­setzen, umso besser ist die Voraussetzung für die Integration, um das zu verhindern, was wir alle nicht wollen, nämlich Segregation und Ghettoisierung.

Erst dann Maßnahmen zu setzen, wenn es schon zu einer Ghettoisierung gekommen ist, ist ungleich schwieriger. Und das ist auch gesellschaftspolitisch mit deutlich mehr negativen Auswirkungen begleitet, sowohl für die Betroffenen als auch für das ganze Land. Daher sind Integrationsmaßnahmen wie kurzfristig bereitgestellte zusätzliche Mittel für den Arbeitsmarkt, die wir mit 70 Millionen bedacht haben, ein Integrations­sondertopf, der schwerpunktmäßig für die Sprachförderung eingesetzt werden soll, sowie ein Spielraum für Länder und Gemeinden, die ja besonders betroffen sind, im Ausmaß von 345 Millionen €, die wir aus den Defizit- beziehungsweise Schulden­regelungen ausgenommen haben, Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen müssen, weil dafür am Anfang der Integration genau der richtige Zeitpunkt ist.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 8. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Mag. Gerstl. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Die Bundesregierung hat am 23. Juni einen Reformdialog zur Verwaltungsvereinfachung abgehalten und dabei 24 Maßnahmen vorgestellt. Sie haben dabei – wenn ich Sie persönlich zitieren darf – davon gesprochen, dass viele Tausende kleine Maßnahmen wichtiger seien als eine große Maßnahme, oder, anders gesagt, dass vielleicht eine große Reform in der Verwaltung immer nur durch viele kleine Maßnahmen geschehen kann.

Seit diesem Zeitpunkt ist ungefähr ein halbes Jahr vergangen. Daher möchte ich Sie Folgendes fragen, Herr Bundeskanzler: Wie sehen die weiteren Umsetzungsschritte


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