Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 30

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möglichst viel davon umzusetzen. Man muss aber manchmal auch zur Kenntnis nehmen, dass nicht alle Ziele zugleich erreicht werden können. Man muss auch manchmal sagen, dass der eine oder andere Vorschlag in der vorgesehenen Form nicht umsetzbar ist. Aber ich bin vollkommen Ihrer Meinung: Das ist eine wichtige Arbeit!

Und das ist eine Arbeit, die begleitet werden muss und über die wir durchaus in angemessener Zeit auch einen Bericht legen sollten, nämlich darüber, was sich aus diesen Vorschlägen heraus entwickelt hat.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 9. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Wir haben nach dem 13. November noch einige Bilder vor uns aus Paris, aus Brüssel, die alle unter dem Titel „Ausnahmezustand“ gelaufen sind: gepanzerte Wagen, gesperrter öffentlicher Verkehr, Schulen geschlossen, Einkaufsstraßen, Geschäfte geschlossen.

Jetzt ist in dieser Debatte auch von der Innenministerin, also einem Mitglied Ihrer Regierung, aufgezeigt worden, dass in Österreich gesetzliche Regelungen für einen derartigen Ausnahmezustand fehlen, die sogenannte 7er-Lage. Das heißt, Ministerien plus Bundeskanzler seien für solche Fälle nicht oder nicht ausreichend mit Kom­petenzen ausgestattet.

Daher meine Frage:

179/M

„Welche gesetzlichen Maßnahmen und Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte wird die von der Bundesregierung geplante Regierungsvorlage zur Umsetzung der Möglichkeit der Einführung eines Ausnahmezustandes beinhalten?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Werter Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass dafür ja nicht nur eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig ist, sondern auch – wie Sie es selbst angesprochen haben – eine Regierungsvorlage. Um eine Regierungs­vorlage überhaupt bearbeiten zu können, muss sie vorliegen. – Sie liegt nicht vor! Es gibt keinerlei konkrete Pläne darüber, die in der Regierung beraten wurden. Es ist eine Idee in einer Diskussion – Ideen darf man äußern –, aber eine diesbezügliche Regie­rungsvorlage gibt es nicht, und es ist daher von mir aktuell auch keine in Arbeit und daher auch von mir nicht zu kommentieren. Eine solche würde natürlich eine ausführ­liche Diskussion hier im Hohen Haus und eine Zweidrittelmehrheit erforderlich machen.

Es gibt andere Möglichkeiten, die wir zur Stärkung der sogenannten 7er-Lage, die Sie angesprochen haben, geschaffen haben. Zu erwähnen ist hier das von Ihnen im Hohen Haus ermöglichte Durchgriffsrecht, das zwar ein Problem natürlich auch nicht völlig ungeschehen machen kann, nämlich das Fehlen von ausreichend Quartieren, wodurch es aber doch möglich war, zusätzliche Plätze für die Unterbringung zur Verfügung zu stellen. Die sogenannte 7er-Lage und dementsprechend das zuständige Innenminis­terium können Maßnahmen setzen, um in die Situation der Unterbringung dort, wo die Länder ihre Verpflichtung nicht einhalten, im Sinne des von Ihnen mehrheitlich fest­gelegten Schlüssels einzugreifen.

Diese zentrale verfassungsrechtliche Möglichkeit haben Sie geschaffen; eine andere liegt nicht auf meinem Schreibtisch.

 


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