Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 31

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Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Ich habe jetzt einen aktuellen Fall, der heute durch die Medien geistert, und zwar: dass das Grundrecht auf Eigentum es verhindert, dass Österreich seine Grenzen mit einem Zaun sichert, weil ein Grund­eigen­tümer an der steirischen Grenze gesagt hat: Nein, auf meinen Grund kommt kein Zaun! Vielleicht bedeutet das ja auch, dass aufgrund von Streifen oder Polizeikon­trollen auf diesem Grundstück die Republik Österreich mit Besitzstörungsklagen oder Ähnlichem zu rechnen haben wird.

Wir wird das in einem konkreten Fall aussehen? – Sie haben bereits ein Durch­griffsrecht erwähnt; das wäre unter Umständen ein derartiges. Wie schätzen Sie angesichts der Tatsache, dass Österreich aufgrund des Grundrechts auf Eigentum nicht einmal seine Grenze mit einem Zaun schützen kann, die Notwendigkeit einer derartigen gesetzlichen Regelung – mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, selbstver­ständlich –, um eben in einem Ausnahmezustand entsprechende Maßnahmen setzen zu können?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Herr Abgeordneter, jene Baulichkeiten, die wir in Spielfeld durchführen wollen, um die Kontrolle zu verstärken, sind derzeit Gegenstand von Verhandlungen des Innenministeriums. Würde sich ergeben, dass das Innen­ministerium in der Umsetzung auf Schwierigkeiten stößt, dann ist einmal zu klären, ob das zu regeln nicht mit den vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten denkbar ist. Es ist ja durchaus möglich, dass jemand etwas nicht möchte, aber dass trotzdem zur Klärung vorhandene Instrumente ausreichen. Gerade Sie als Jurist wissen ja, dass es eine Reihe von Möglichkeiten auch der öffentlichen Hand gibt, im Interesse der Öffentlich­keit etwas durchzusetzen.

Ich kann Ihnen noch nicht sagen, ob es stimmt, dass dort, wo eine Baulichkeit notwen­dig wäre, tatsächlich ein Grundstückseigentümer eine Baulichkeit, die der Kontrolle dienen soll, verhindern könnte. Wir wissen beide, dass ein polizeilicher Einsatz zur Schaffung von Ordnung natürlich überall möglich ist, aber ob das von Ihnen ange­sprochene Recht des Eigentümers konkret einer Baulichkeit entgegenstehen kann, das werden wir sehr genau beobachten.

Jedenfalls liegt mir kein Vorschlag vor, auch aus dem betreffenden Ressort nicht, eine neue gesetzliche Basis zu schaffen. So etwas kann man im Leben nie ausschließen, aber derzeit liegt kein Vorschlag vor.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 10. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Mag. Korun. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Guten Morgen, sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Heute ist ja der internationale Tag der Menschenrechte, ich möchte daher auch uns allen einen schönen Tag unserer Menschenrechte, unserer geteilten Menschenrechte wünschen!

Auch meine Hauptfrage hat maßgeblich mit Menschenrechten zu tun.

Sie haben vorhin die Situation angesprochen, dass die EU überlegt, der Türkei rund 3 Milliarden € für die Flüchtlingshilfe und die Unterbringung der Flüchtlinge zukommen zu lassen.

 


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