Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 32

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„Mit welchen konkreten Maßnahmen vonseiten der österreichischen Regierung und der EU-Kommission soll sichergestellt werden, dass die in Aussicht gestellten EU-Unter­stützungszahlungen an die Türkei zur spürbaren Verbesserung der konkreten Lebens­bedingungen der Flüchtlinge in der Türkei führen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Abgeordnete, Sie haben recht, das ist keine einfache Aufgabe, weil die Situation vor Ort für Flüchtlinge natürlich verschiedenste Facetten hat. Es geht um die Fragen: Inwieweit ist das Verfahren fair? Inwieweit ist der Status eines Flüchtlings vergleichbar mit dem, was wir, die wir uns den Men­schenrechten verpflichtet fühlen, auch als angemessen betrachten? Wie sieht es mit Möglichkeiten aus, bei einem positiven Asylbescheid auch arbeiten zu können? Das heißt, es gilt hier, sicher eine Fülle von offenen Fragen sowohl mit der Türkei, aber auch mit anderen Ländern, die besonders viele Flüchtlinge haben, zu klären.

Die Auszahlung der 3 Milliarden € soll laut Frans Timmermans, der das für uns orga­nisiert und uns gegenüber mehrfach klargestellt hat, eine Art Fondslösung sein, wo wir über die konkrete Auszahlung dieser Mittel, die etappenweise, schrittweise erfolgen soll, in der Zusicherung von baulichen Maßnahmen die Rechtfertigung für das vorlegen können, wofür dieses Geld eingesetzt wird.

Ich gebe Ihnen aber recht, dass mit dem Einsatz dieses Geldes die Verbesserung der Situation der Flüchtlinge noch nicht erledigt ist, sondern die Absicht der Europäischen Kommission ist die Kontrolle der eingesetzten Mittel ist – das hat der Vizepräsident der Kommission mehrfach klargestellt –, und das ist aus meiner Sicht auch Teil unseres Beschlusses.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Danke für Ihre Antwort, Herr Bundeskanzler! Justizminister Brandstetter hat am Dienstag einen Vorschlag gemacht, auch gegen­über der Kommission offensichtlich, betreffend einheitliche EU-Asylregeln und einheit­liche Asylverfahren. Diese würden natürlich auch bedeuten, dass es eine einheitliche EU-Asylbehörde gibt, zumal wir ja leider das absurde Problem haben, dass bestimmte Flüchtlingsgruppen beispielsweise in Schweden eine Anerkennungsrate von 80 Pro­zent haben, in Griechenland eine Anerkennungsrate von 1 Prozent, was nicht hin­nehm­bar ist.

Werden Sie die Vorschläge von Justizminister Brandstetter, aber auch Schritte in Richtung einer einheitlichen EU-Asylbehörde konkret unterstützen?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ich unterstütze das sehr, begrüße diese Initiative auch sehr. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat hier auch sehr viel an Arbeit geleistet, auch auf europäischer Ebene bereits vorgelegt, wie denn so eine Vereinheitlichung aussehen müsste. Ich bin politisch vollkommen der Überzeugung, dass ein Verteilungsschlüssel nur dann funktionieren kann – neben der Bereitschaft dazu, überhaupt verteilen zu wollen –, wenn auch die Asylverfahren, wenn auch die Behandlung während des Asylverfahrens so vereinheitlicht werden kann, dass es nicht eine Art Glücksspiel wird, wo man zugeteilt wird. Ich bin politisch hundertprozentig dieser Überzeugung.

Sie wissen aber, dass es in der Europäischen Union von anderen Parteien vehemente Widerstände gibt, irgendeine Art von gemeinsamer Flüchtlingspolitik im Hinblick auf


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